Lebensversicherung widerrufen
Castrop-Rauxel
Welche Vorzüge hat es, in Castrop-Rauxel die Lebensversicherung zu widerrufen?
Wenn Sie aus Castrop-Rauxel oder Arnsberg in letzter Zeit überlegt haben, wie einige andere Versicherungsnehmer die Lebensversicherung aufzukündigen, müssen Sie einen großen Verlust Ihres bisher angelegten Geldes erwarten.
Optional hierzu können Sie die Lebensversicherung widerrufen. In dem Folgenden können Sie sich darüber informieren, wann ein Widerruf Ihrer Lebensversicherung ratsam ist und wieso der Widerruf überhaupt möglich ist.
Vertragsprüfung
Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.
Widerruf
Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.
Durchsetzung
Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.
Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung
Der Sinn einer Risikolebensversicherung ist i. d. R. die finanzielle Sicherung eines oder weiterer Hinterbliebener nach einem Sterbefall. Dabei teilt die Versicherung einen Geldbetrag an einen oder mehrere Hinterbliebene aus, falls der Versicherungsnehmer verstorben ist. So ist gesichert, dass bspw. Kinder und Lebensgefährte des Verstorbenen auch nach dem Verscheiden des Versicherungsnehmers keine finanzielle Sorgen plagen.
Bis zu einem vertraglich geregelten Zeitpunkt läuft demgegenüber die Kapitallebensversicherung. Z. B. kann dieser Zeitpunkt das Erreichen eines definierten Alters oder der Eintritt in die Rente sein. In der Zwischenzeit wird in die Kapitallebensversicherung durch den Versicherungsnehmer gleichmäßig Geld angelegt, welches sich zusammenträgt und verzinst wird, sodass der Geldbetrag, der nach Geschehen der festgesetzten Frist ausgezahlt wird, allmählich mehr wird.
BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:
In einer Kapitallebensversicherung Kapital anlegen
Eine lange Zeit galten Kapitallebensversicherungen als angesehene und gute Anlagemöglichkeit, weil dank hoher Zinssätze der Ausblick auf einen enorm reizenden Geldbetrag bestand Dank der hohen Zinsen machten Lebensversicherungen auf Versicherungsnehmer damals einen verlockenden Eindruck.
Lebensversicherungen sind aufgrund niedriger Zinssätze in den letzten Jahren allerdings immer weniger gewinnbringend geworden. Gegenwärtig scheint es kaum so, als würden die Zinssätze in der nächsten Zeit wieder zunehmen. Optionale Möglichkeiten Geld anzulegen wirken deshalb reizender und regen Versicherungsnehmer dazu an, nach dem besten für den Austieg aus dem Vertrag.
Die herkömmlichen Wege aus ihrer Lebensversicherung auszusteigen
Da alternative Opportunitäten einer Geldvermehrung in jüngster Vergangenheit deutlich attraktiver geworden sind als ein Vertragsverhältnis für eine Lebensversicherung abzuschließen, möchten viele Versicherte aus dem Vertragsverhältnis aussteigen. Zu diesem Zweck stehen Ihnen unterschiedliche Opportunitäten zur Wahl.
Lebensversicherung widerrufen Castrop-Rauxel
Wieso ist das Widerrufen möglich?
Sie haben bessere Chancen das eingezahlte Geld zurückzuerhalten, falls Sie den Vertrag widerrufen. Von Ihren eingezahlten Beiträgen darf der Versicherungsanbieter im Falle des Widerrufs nur die Gebühren für die Bearbeitung wie etwa Personalkosten abziehen. Andere Kosten sowie Gebühren und Gewinnbeteiligungen bekommen Sie zurück. Auch auf die Ausschütung des angesammelten Gewinns haben Sie das Recht. Da die Zinssätze zu Beginn damaliger Vertragsverhältnisse außerordentlich hoch waren und die Beträge für Versicherte steigen, fällt diese Summe in der Regel sehr hoch aus Durch einen Widerruf Ihres Vertragsverhältnisses können Sie also profitieren und das bereits erwirtschaftete Kapital sowie zu Beginn angelagerte Beträge in lohnenswertere Formen der Anlage investieren.
Auf Basis von mehreren Urteilssprechungen des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist das Widerrufen eines Vertragsverhältnisses einer Lebensversicherung in Castrop-Rauxel oder Arnsberg möglich. Die Urteilssprechungen Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 und die Urteilssprüche Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben verdeutlicht, dass jede Menge Versicherungsnehmer alten Vertragsverhältnissen, welche der Lebensversicherung zu Grunde liegen, noch widersprechen können. Versicherungsnehmer wurden von Versicherungsanbietern falsch oder gar überhaupt nicht über das Widerspruchsrecht belehrt. Das Recht auf Widerspruch ist im Regelfall 14 Tage nutzbar. Dank des Urteils des BGH sowie falscher Kundenberatungen der Versicherungsanbieter haben diverse Versicherte selbst nach 24 Jahren noch die Chance, Ihren Vertrag zu widerrufen. Die für alle Schritte essenzielle Unterstützung kann Ihnen die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro geben. Dank der Urteilssprüche des BGH wird ermöglicht, dass Versicherte, welche die Versicherung zwischen dem 29. Juli 1994 sowie dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, das Vertragsverhältnis der Lebensversicherung in Castrop-Rauxel oder Arnsberg widerrufen können. Auch wenn Sie im betreffenden Zeitraum eine Versicherung abgeschlossen haben und Ihre Versicherung bereits aufgekündigt haben, ist der Widerruf Ihrer Lebensversicherung in Castrop-Rauxel unter Umständen denkbar.