Lebensversicherung widerrufen Castrop-Rauxel2019-04-01T10:13:37+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Castrop-Rauxel

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welche Vorzüge hat es, in Castrop-Rauxel die Lebensversicherung zu widerrufen?

Wenn Sie aus Castrop-Rauxel oder Arnsberg in letzter Zeit überlegt haben, wie einige andere Versicherungsnehmer die Lebensversicherung aufzukündigen, müssen Sie einen großen Verlust Ihres bisher angelegten Geldes erwarten.

Optional hierzu können Sie die Lebensversicherung widerrufen. In dem Folgenden können Sie sich darüber informieren, wann ein Widerruf Ihrer Lebensversicherung ratsam ist und wieso der Widerruf überhaupt möglich ist.

1

Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

2

Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

3

Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung

Der Sinn einer Risikolebensversicherung ist i. d. R. die finanzielle Sicherung eines oder weiterer Hinterbliebener nach einem Sterbefall. Dabei teilt die Versicherung einen Geldbetrag an einen oder mehrere Hinterbliebene aus, falls der Versicherungsnehmer verstorben ist. So ist gesichert, dass bspw. Kinder und Lebensgefährte des Verstorbenen auch nach dem Verscheiden des Versicherungsnehmers keine finanzielle Sorgen plagen.

Bis zu einem vertraglich geregelten Zeitpunkt läuft demgegenüber die Kapitallebensversicherung. Z. B. kann dieser Zeitpunkt das Erreichen eines definierten Alters oder der Eintritt in die Rente sein. In der Zwischenzeit wird in die Kapitallebensversicherung durch den Versicherungsnehmer gleichmäßig Geld angelegt, welches sich zusammenträgt und verzinst wird, sodass der Geldbetrag, der nach Geschehen der festgesetzten Frist ausgezahlt wird, allmählich mehr wird.

In einer Kapitallebensversicherung Kapital anlegen

Eine lange Zeit galten Kapitallebensversicherungen als angesehene und gute Anlagemöglichkeit, weil dank hoher Zinssätze der Ausblick auf einen enorm reizenden Geldbetrag bestand Dank der hohen Zinsen machten Lebensversicherungen auf Versicherungsnehmer damals einen verlockenden Eindruck.

Lebensversicherungen sind aufgrund niedriger Zinssätze in den letzten Jahren allerdings immer weniger gewinnbringend geworden. Gegenwärtig scheint es kaum so, als würden die Zinssätze in der nächsten Zeit wieder zunehmen. Optionale Möglichkeiten Geld anzulegen wirken deshalb reizender und regen Versicherungsnehmer dazu an, nach dem besten für den Austieg aus dem Vertrag.

Die herkömmlichen Wege aus ihrer Lebensversicherung auszusteigen

Da alternative Opportunitäten einer Geldvermehrung in jüngster Vergangenheit deutlich attraktiver geworden sind als ein Vertragsverhältnis für eine Lebensversicherung abzuschließen, möchten viele Versicherte aus dem Vertragsverhältnis aussteigen. Zu diesem Zweck stehen Ihnen unterschiedliche Opportunitäten zur Wahl.

Ausgezahlt wird die Risikolebensversicherung im Regelfall nicht. Bei einer Kapitallebensversicherung dagegen ist eine vorzeitige Auszahlung schon möglich. Bedauerlicherweise muss hierbei allerdings mit hiesigen Einbußen gerechnet werden. Unter anderem wird nicht die Geldsumme ausgeschüttet, welcher in der Regel dem Versicherten zum Ende des Zeitraumes der Versicherung zustehen würde. Ein Großteil der vom Versicherungsnehmer eingezahlten Beträge kann auch nicht ausgezahlt werden, da von der Versicherung anfallende Gebühren abgezogen werden. Diese Gebühren sind zum Beispiel Gebühren für Verwaltung, Stornierungsgebühren und Abschlussgebühren sowie Provisionen. Es gibt immer die Möglichkeit, den Wert des Rückkaufes bei dem Versicherungsanbieter zu erfragen, wenn in Castrop-Rauxel die Kapitallebensversicherung ausgezahlt werden soll. Bei der Auflösung eines Vertragsverhältnisses ist es allerdings immer klug, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, damit alles reibungslos ablaufen kann. Ein Anwalt wird Sie dabei unterstützen, bestmöglich aus einem Vertragsverhältnis herauszukommen, während eine Versicherung vorrangig darauf aus ist, den größtmöglichen Profit hieraus zu schlagen.

Eine Risikolebensversicherung ist zwar kündbar, allerdings geht bei einer Kündigung den vollen bisher eingelagerten Betrag verloren. Falls Sie aus Castrop-Rauxel oder Arnsberg das Vertragsverhältnis kündigen, haben Sie die Chance, einen Bestandteil Ihrer eingezahlten Beiträge ausgezahlt zu bekommen. Jedoch müssen Sie auch hier mit einem immensen Verlust rechnen. Wie bei der Auszahlung behält der Versicherungsanbieter auch in diesem Fall Beiträge ein für Gebühren sowie Gewinnbeteiligungen. Des Weiteren verfällt mit Ihrer Kündigung das Anrecht auf die durch Zinsen erwirtschaftete Rendite. Der Betrag, welchen Sie nach der Kündigung tatsächlich ausgeteilt bekommen, ist folglich mitunter äußerst niedrig. Demzufolge werden die finanziellen Mittel, die sie möglicherweise in sonstige Möglichkeiten, um Geld zu vermehren, investieren möchten, enorm geschmälert.

Lebensversicherung widerrufen Castrop-Rauxel

Wieso ist das Widerrufen möglich?

Sie haben bessere Chancen das eingezahlte Geld zurückzuerhalten, falls Sie den Vertrag widerrufen. Von Ihren eingezahlten Beiträgen darf der Versicherungsanbieter im Falle des Widerrufs nur die Gebühren für die Bearbeitung wie etwa Personalkosten abziehen. Andere Kosten sowie Gebühren und Gewinnbeteiligungen bekommen Sie zurück. Auch auf die Ausschütung des angesammelten Gewinns haben Sie das Recht. Da die Zinssätze zu Beginn damaliger Vertragsverhältnisse außerordentlich hoch waren und die Beträge für Versicherte steigen, fällt diese Summe in der Regel sehr hoch aus Durch einen Widerruf Ihres Vertragsverhältnisses können Sie also profitieren und das bereits erwirtschaftete Kapital sowie zu Beginn angelagerte Beträge in lohnenswertere Formen der Anlage investieren.

Auf Basis von mehreren Urteilssprechungen des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist das Widerrufen eines Vertragsverhältnisses einer Lebensversicherung in Castrop-Rauxel oder Arnsberg möglich. Die Urteilssprechungen Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 und die Urteilssprüche Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben verdeutlicht, dass jede Menge Versicherungsnehmer alten Vertragsverhältnissen, welche der Lebensversicherung zu Grunde liegen, noch widersprechen können. Versicherungsnehmer wurden von Versicherungsanbietern falsch oder gar überhaupt nicht über das Widerspruchsrecht belehrt. Das Recht auf Widerspruch ist im Regelfall 14 Tage nutzbar. Dank des Urteils des BGH sowie falscher Kundenberatungen der Versicherungsanbieter haben diverse Versicherte selbst nach 24 Jahren noch die Chance, Ihren Vertrag zu widerrufen. Die für alle Schritte essenzielle Unterstützung kann Ihnen die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro geben. Dank der Urteilssprüche des BGH wird ermöglicht, dass Versicherte, welche die Versicherung zwischen dem 29. Juli 1994 sowie dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, das Vertragsverhältnis der Lebensversicherung in Castrop-Rauxel oder Arnsberg widerrufen können. Auch wenn Sie im betreffenden Zeitraum eine Versicherung abgeschlossen haben und Ihre Versicherung bereits aufgekündigt haben, ist der Widerruf Ihrer Lebensversicherung in Castrop-Rauxel unter Umständen denkbar.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]