Lebensversicherung widerrufen
Bottrop
Die Vorzüge, wenn die Lebensversicherung in Bottrop widerrufen wird
Wenn Sie aus Bottrop oder Reutlingen innerhalb der letzten Zeit überlegt haben, Ihre Lebensversicherung wie viele andere Versicherungsnehmer aufzukündigen, geht das meist mit großen Verlust Ihres bis jetzt angelegten Geldes einher.
Sie können den Vertrag jedoch auch widerrufen. In dem Folgenden können Sie sich darüber informieren, wann ein Widerruf der Lebensversicherung ratsam ist und weshalb der Widerruf überhaupt machbar ist.
Vertragsprüfung
Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.
Widerruf
Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.
Durchsetzung
Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.
Risikolebensversicherung oder Kapitalversicherung
Mithilfe von der Risikolebensversicherung sollen Hinterbliebene nach einem Todeseintritt finanziell abgesichert werden. Stirbt ein Versicherter, zahlt die Versicherung an die Hinterbliebenen einen bestimmten Betrag aus. In Folge dessen kann ein Versicherungsnehmer dafür sorgen, dass bei unverhofftem Todeseintritt seinerseits Kinder und Ehepartner abgesichert sind
Kapitallebensversicherungen demgegenüber laufen bis zu einem abgemachten Augenblick. Bspw. kann jener Zeitpunkt das Erreichen eines definierten Alters oder der Renteneintritt sein. In gleichen Abständen zahlt ein Versicherter Beträg in eine Versicherung ein, diese verznst man dann. So kann sich die Geldsumme mehren.
BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:
In einer Kapitallebensversicherung Geld anlegen
Kapitallebensversicherungen wurden für lange Zeit an erster Stelle zum Geld anlegen genutzt, weil zu dem Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses hohe Zinssätze eine Aussicht auf die Auszahlung eines hohen Geldbetrages gaben. Kapitallebensversicherungen wirkten hierdurch außerordentlich .
Allerdings sind die Zinssätze die letzten Jahre über fortdauernd gesunken, weshalb die Lebensversicherung reizlos geworden ist. Zurzeit lässt sich unproblematisch sagen, dass die Zinsen in der nächsten Zeit nicht wieder in Fahrt kommen werden. Durch die Umständen werden optionale Formen der Mehrung des Vermögens bei den Versicherten stets populärer, weswegen Versicherte den möglichst schmerzfreisten Weg aus ihrer Versicherung suchen und immer häufiger eine Lebensversicherung in Bottrop widerrufen.
Die herkömmlichen Wege aus dem Vertragsverhältnis einer Lebensversicherung herauszukommen
Versicherte wollen aus den Verträgen der Lebensversicherung aussteigen, weil andere Möglichkeiten Vermögen anzulegen lohnender sind. Ihnen stehen dafür diverse Möglichkeiten zur Verfügung.
Lebensversicherung widerrufen Bottrop
Warum ist das Widerrufen möglich?
Möchten Sie Ihr Vertragsverhältnis widerrufen, bieten sich Ihnen leistungsfähige Chancen, Ihr eingezahltes Geld zurückzuerhalten. Von den eingelagerten Beiträgen kann die Versicherung im Falle eines Widerrufs nur die Gebühren für die Bearbeitung wie etwa Kosten für das Personal abziehen. Weitere Kostenfaktoren und Gebühren sowie Gewinnbeteiligungen bekommen Sie zurück. Falls Sie das Vertragsverhältnis der Lebensversicherung widerrufen, haben Sie dennoch das Recht darauf, sich ebenfalls den angesammelten Ertrag ausschützen zu lassen. Dank steigender Beiträge für die Versicherung sowie hoher Zinsen zu Beginn Ihrer Laufzeit der Versicherung ist die Ausbeute oft aussichtsreich. Dank eines Widerrufes Ihres Vertragsverhältnisses können Sie also profitieren und bereits erwirtschaftetes Kapital und anfangs eingezahlte Beiträge in lohnenswertere Varianten der Anlage stecken.
Urteilssprechungen des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist der Widerruf eines Vertrages der Lebensversicherung in Bottrop oder Reutlingen möglich. Der Urteilsspruch Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 und die Urteilssprechungen Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben gezeigt, dass mehrere Kunden alten Vertragsverhältnissen, welche der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Grund dafür ist, dass zu dieser Zeit die Kunden falsch oder gar nicht von den Versicherungen über das Recht auf Widerspruch belehrt wurden. I. d. R. besteht beim Abschluss eines Vertragsverhältnisses ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Durch die Urteile vom Bundesgerichtshof und fehlerhafter Beratung der Kunden der Versicherungen haben unzählige Versicherte selbst nach 24 Jahren noch die Möglichkeit, Ihren Vertrag zu widerrufen. Dank der Opportunität der Widerrufung brauchen Klienten eine komplett neue Form von jurisitischer Beratung, welche Ihnen dank der Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Büro von Sachverständigern geboten werden kann. Dank der Urteilssprechungen des BGH wird ermöglicht, dass Versicherte, welche ihr Versicherungsverhältnis zwischen dem 29. Juli 1994 sowie dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, das Vertragsverhältnis der Lebensversicherung in Bottrop oder Reutlingen widerrufen können. Selbst wenn Sie eine Lebensversicherung in dem betroffenen Zeitintervall schon gekündigt haben, ist unter Umständen das Widerrufen in Bottrop noch realisierbar.