Lebensversicherung widerrufen Bocholt2019-04-01T10:17:33+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Bocholt

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welche Vorteile hat es, wenn die Lebensversicherung in Bocholt widerrufen wird?

Wenn Sie aus Bocholt oder Landshut innerhalb der letzten Zeit überlegt haben, die Lebensversicherung wie einige andere Versicherungsnehmer zu kündigen, müssen Sie mit außerordentlichem Verlust des bis dato eingezahlten Geldes rechnen.

Sie können den Vertrag allerdings auch widerrufen. Im folgenden Artikel können Sie sich darüber informieren, wann ein Widerruf des Vertrages einer Lebensversicherung ratsam ist und wieso ein Widerruf überhaupt machbar ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung dient dazu, Hinterbliebene nach dem Todeseintritt der versicherten Person finanziell abzusichern. Dabei wird der Betrag der Versicherung an einen oder mehrere Hinterbliebene ausgezahlt, sobald der Versicherte verstorben ist. Demzufolge kann ein Versicherter dafür sorgen, dass bei plötzlichem VerscheidenTod seinerseits Lebenspartner sowie Kinder abgesichert sind

Die Kapitallebensversicherung läuft nur bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt. Z. B. kann dieser Moment das Erreichen eines bestimmten Lebensalters oder der Renteneintritt sein. In die Kapitallebensversicherung werden wiederholend gewisse Geldbeträge eingezahlt, die sich damit zunehmen sowie verzinst werden. So steigt der Geldbetrag, welcher später ausgeteilt wird.

Finanzielle Mittel anlegen in einer Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherungen wurden für lange Zeit an erster Stelle zum Geld vermehren genutzt, weil zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses hohe Zinssätze einen Ausblick auf die Austeilung einer hohen Summe gaben. Dadurch wirkten Kapitallebensversicherungen ausgesprochen attraktiv.

Lebensversicherungen sind wegen der immer weiter sinkenden Zinssätze in den letzten Jahren jedoch immer weniger rentabel geworden. Gegenwärtig macht es kaum den Eindruck, als würden in der nächsten Zeit die Zinssätze wieder zunehmen. Aus diesem Grund versuchen Versicherugnsnehmer möglichst günstig aus dem Vertrag herauszukommen und entscheiden sich deswegen dafür die Lebensversicherung in Bocholt zu widerrufen.

Herkömmliche Wege aus einer Lebensversicherung

Versicherungsnehmer wollen aus Ihren Vertragsverhältnissen Ihrer Lebensversicherung austreten, da sonstige Anlagemöglichkeiten lohnender sind. Dazu stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur Auswahl.

Eine Risikolebensversicherung wird erst einmal nicht ausgezahlt, bevor der Versicherte verschieden ist. Bei einer Kapitallebensversicherung demgegenüber ist das verfrühte Auszahlen durchaus möglich. Starke Einbußen müssen hierbei jedoch akzeptiert werden. Zum einen wird nicht der Betrag ausgezahlt, der zum Ende des Versicherungszeitraumes entstehen könnte. Ein Großteil der vom Versicherungsnehmer eingezahlten Beträge kann auch nicht ausgezahlt werden, denn die Versicherung zieht davon anfallende Gebühren ab. Eben erwähnte Abgaben zeichnen sich in Gebühren für die Stornierung, die Verwaltung, den Abschluss sowie für Gewinnbeteiligungen ab. Jederzeit kann man den Wert des Rückkaufes einer Versicherung erfragen, wenn die Kapitallebensversicherung in Bocholt oder Landshut ausgeschüttet werden soll. Bei der Vertragsauflösung ist es allerdings immer klug, seinen Anwalt zu Rate zu ziehen, damit alles einfach ablaufen kann. Denn die Versicherung ist darauf aus, möglichst viel Geld einzubehalten, während Sie von dem Anwalt dabei Hilfe bekommen, den bestmöglichen Weg aus Ihrer Versicherung ausfindig zu machen.

Der Vertrag der Risikolebensversicherung ist zwar aufkündbar, jedoch geht bei einer Kündigung den vollen bis dato eingezahlten Geldbetrag verloren. Sie können das Vertragsverhältnis Ihrer Risikolebensversicherung kündigen. Hierbei müssen Sie aber darauf achten, dass dann der gänzlich bisher eingezahlte Betrag verloren geht. Mit großem Verlust von Vermögen muss auch hier kalkuliert werden. Die Versicherung kann nämlich auch hierbei sämtliche anfallenden Gebühren sowie Provisionen von Ihrem angelagerten Betrag abziehen. Auf den dank Zinsen erwirtschafteten Gewinn haben Sie auch durch Aufkündigung kein Anrecht mehr. Auch dieserfalls ist die wirkliche Geldsumme gemessen an den Ausgabeen ausgesprochen gering. Im Zuge dessen werden die finanziellen Mittel, welche sie eventuell in alternative Anlagemöglichkeiten investieren wollen, sehr geschmälert.

Lebensversicherung widerrufen Bocholt

Warum ist das Widerrufen möglich?

Bei dem Widerrufen einer Lebensversicherung erhalten Sie ihr bis zu den Augenblick eingezahltes Geld zurück. Widerrufen Sie das Vertragsverhältnis, dann darf der Versicherungsanbieter nur Bearbeitungsgebühren, wie Kosten für Personal, von den eingelagerten Beträgen abziehen. Andere Kostenfaktoren und Gebühren sowie Gewinnbeteiligungen bekommen Sie zurück. Nicht zu verachten ist zudem auch der Punkt, dass der volle Ertrag, welche zum Ende ausgeteilt werden würde, ausgezahlt werden muss. Durch ansteigende Beiträge für die Versicherung sowie hohe Zinsen zu Beginn der Versicherungslaufzeit ist die Ausbeute nicht selten lohnenswert. So können Sie von einem Widerruf des Vertages nur profitieren und Ihr dank der Zinsen erspartes Kapital sowie die ursprünglich eingezahlten Beträge in gewinnbringendere Anlageformen investieren.

Der Widerruf einer Lebensversicherung in Bocholt oder Landshut ist dank mehrerer Urteilssprüche des Bundesgerichtshofs möglich. Der Urteilsspruch Az. IV ZR 76/11 vom siebten Mai 2014 und die Urteile Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben deutlich gemacht, dass viele Versicherungsnehmer alten Verträgen, welche der Lebensversicherung zu Grunde liegen, noch widersprechen können. Versicherungsnehmer wurden von den Versicherungsunternehmen fehlerhaft oder sogar überhaupt nicht über ihr Recht auf Widerspruch aufgeklärt. I. d. R. ist das Widerrufen eines Vertragsverhältnsises 14 Tage lang möglich. Viele Versicherungsnehmer können durch die Urteilssprüche des BGHs den Vertrag der Lebensversicherung sogar noch nach 24 Jahren widerrufen. Dank der Opportunität der Widerrufung brauchen Klienten eine ganz neue Art von jurisitischer Unterstützung, welche Ihnen dank der Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Sachverständigenbüro gewährleistet werden kann. Das Urteil des BGH ermöglicht, dass Versicherungsnehmer, die ihr Versicherungsverhältnis zwischen dem 29. Juli 1994 sowie dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, ihre Lebensversicherung in Bocholt oder Landshut widerrufen können. Sollten Sie einen Vertag in dem thematisierten abgeschlossen haben und ihn bereits gekündigt haben, können Sie dennoch die Lebensversicherung in Bocholt oder Landshut widerrufen.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]