Lebensversicherung widerrufen
Bergisch Gladbach
Die Vorzüge, wenn die Lebensversicherung in Bergisch Gladbach widerrufen wird
Wenn Sie aus Bergisch Gladbach oder Remscheid in kürzester Vergangenheit überlegt haben, Ihre Lebensversicherung wie viele andere Personen zu kündigen, geht dies meist mit einem außerordentlichen Verlust des bis dato angelegten Geldes einher.
Sie können das Vertragsverhältnis jedoch auch widerrufen. Alle relevanten Infos zu dem Widerruf von Lebensversicherungen, für wen ein Widerruf des Vertragsverhältnisses relevant ist und weswegen Sie Ihre Versicherung widerrufen sollten, können Sie im folgenden Artikel nachvollziehen.
Vertragsprüfung
Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.
Widerruf
Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.
Durchsetzung
Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.
Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung
Der Zweck einer Risikolebensversicherung ist im Regelfall die finanzielle Sicherung eines oder mehrerer Hinterbliebener nach einem Sterbefall. Kommt es zu dem Tod des Versicherungsnehmers, zahlt die Versicherung einen bestimmten Geldbetrag an einen oder mehrere Hinterbliebene aus. Folglich kann ein Versicherungsnehmer sich darum bemühen, dass bei überraschendem Todeseintritt seinerseits Kinder sowie Ehepartner abgesichert sind
Kapitallebensversicherungen laufen andererseits bis zu einem festgelegten Augenblick. Beispiele für jenen Augenblick sind bspw. der Renteneintritt das Erreichen eines definierten Alters. Regelmäßig zahlt der Versicherungsnehmer Geld in die Versicherung ein, diese verznst man dann. Auf diese Weise kann sich die Geldsumme mehren.
BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:
In einer Kapitallebensversicherung Geld anlegen
Lange Zeit wurden Kapitallebensversicherungen an erster Stelle zur Geldanlage genutzt, denn früher gaben hohe Zinssätze profitabele Aussichten auf die spätere Auszahlung. Durch die hohen Zinsen machten Lebensversicherungen auf Versicherte zu der früheren Zeit einen vielversprechenden Eindruck.
Aufgrund der niedrigen Zinssätze sind Lebensversicherungen in jüngster Vergangenheit allerdings immer weniger gewinn bringend geworden. Man kann momentan die Aussage treffen, dass die Zinsen in der nächsten Zeit nicht zunehmen werden. Durch die Tatsacheen werden andere Formen der Geldvermehrung bei Versicherten stets beliebter, weswegen Versicherte den möglichst schmerzfreisten Weg aus dem Vertrag suchen und des Öfteren eine Lebensversicherung in Bergisch Gladbach widerrufen.
Herkömmliche Wege aus ihrer Lebensversicherung herauszukommen
Die Versicherungsnehmer wollen aus Ihren Vertragsverhältnissen der Lebensversicherung aussteigen, weil sonstige Anlagemöglichkeiten vielversprechender sind. Dazu stehen Ihnen vielfältige Möglichkeiten zur Auswahl.
Lebensversicherung widerrufen Bergisch Gladbach
Warum ist das Widerrufen möglich?
Denken Sie darüber nach, Ihr Vertragsverhältnis zu widerrufen, bieten sich Ihnen leistungsfähige Optionen, Ihre eingezahlte Geldsumme zurückzubekommen. Von Ihren eingelagerten Beträgen kann die Versicherung im Falle eines Widerrufs nur die Bearbeitungsgebühren wie bspw. Kosten für das Personal abziehen. Andere Kostenfaktoren und Gebühren sowie Gewinnbeteiligungen werden Ihnen erstattet. Nicht zu verachten ist außerdem auch der Punkt, dass der gänzliche Ertrag, die zu dem Ende ausgezahlt werden würde, ausgezahlt werden muss. Durch ansteigende Versicherungsbeiträge sowie hohe Zinsen zu Beginn Ihrer Versicherungslaufzeit ist die Rendite nicht selten lohnenswert. Durch einen Widerruf des Vertrages können Sie also profitieren und das bereits erwirtschaftete Kapital sowie anfangs eingezahlte Beträge in lohnenswertere Varianten der Vermögensanlage investieren.
Durch mehrere Urteilssprüche des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist das Widerrufen eines Vertragsverhältnisses der Lebensversicherung in Bergisch Gladbach oder Remscheid realisierbar. Der Urteilsspruch Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 sowie die Urteile Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben gezeigt, dass unzählige Versicherungsnehmer alten Verträgen, die der Lebensversicherung zu Grunde liegen, noch widersprechen können. Der Grund dafür ist, dass die Versicherungen zu der Zeit ihre Klienten falsch oder überhaupt nicht über ihr Widerspruchsrecht informiert haben. Das Widerspruchsrecht ist grundsätzlich 14 Tage nutzbar. Dank des Urteils vom BGH und fehlerhafter Kundenberatungen der Versicherungsanbieter haben einige Versicherte sogar nach 24 Jahren noch die Opportunität, den Vertrag zu widerrufen. Auf Seiten der Mandanten benötigt dies ein ganz neues Bedürfnis an Beratung, auf welches die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro eingehen kann. Versicherungsnehmer, welche den Vertrag ihrer Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben, haben dank der Urteile des Bundesgerichtshofes die Option, Ihre Lebensversicherung in Bergisch Gladbach oder Remscheid zu widerrufen. Sogar wenn Sie eine Lebensversicherung in dem eben genannten Zeitraum bereits aufgekündigt haben, ist unter Umständen das Widerrufen in Bergisch Gladbach noch realisierbar.