Lebensversicherung widerrufen Baden-Baden2019-04-05T08:00:31+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Baden-Baden

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welchen Nutzen bietet es, die Lebensversicherung in Baden-Baden zu widerrufen?

Wird in Baden-Baden oder Lingen die Lebensversicherung aufgekündigt, muss der Versicherte meist einen außerordentlichen Verlust des bis dato eingezahlten Geldes hinnehmen.

Optional hierzu können Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen. Wichtiges zu dem Widerruf von Lebensversicherungen, für wen ein Widerruf des Vertrages relevant ist und wieso Sie Ihr Versicherungsverhältnis widerrufen sollten, können Sie im folgenden Beitrag nachlesen.

1

Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

2

Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

3

Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung

Durch die Risikolebensversicherung werden Hinterbliebene nach einem Todeseintritt finanziell gesichert. Dabei wird ein Betrag der Versicherung an einen oder mehrere Begünstigte ausgezahlt, sobald der Versicherungsnehmer gestorben ist. So wird sicher gestellt, dass die Familie des Verstorbenen auch nach dem Tod des Versicherten keine finanzielle Probleme plagen.

Kapitallebensversicherungen laufen im Gegensatz dazu bis zu einem festgesetzten Augenblick. Z. B. kann jener Augenblick das Erreichen eines bestimmten Lebensalters oder der Renteneintritt sein. Regelmäßig zahlt ein Versicherter Beiträge an eine Versicherung, diese verznst man dann. Dadurch kann sich die Geldsumme mehren.

In einer Kapitallebensversicherung Kapital anlegen

Lange behaupteten Kapitallebensversicherungen den Thron der Geldanlagen, da durch die hohen Zinsen damals eine hohe Geldsumme in Aussicht stand. Durch die hohen Zinsen wirkten Lebensversicherungen auf Versicherte zu der damaligen Zeit sehr attraktiv.

Jedoch sind die Zinssätze die letzten Jahre über kontinuierlich gesunken, weshalb die Lebensversicherung unattraktiv geworden ist. Man kann derzeitig die Behauptung äußern, dass in der nächsten Zeit die Zinssätze nicht steigen werden. Optionale Anlagemöglichkeiten wirken deshalb reizender und spornen Versicherungsnehmer dazu an, nach einem möglichst günstigem Weg aus einem Vertrag zu finden, indem sie beispielsweise den Vertrag der Lebensversicherung widerrufen.

Herkömmliche Wege aus dem Vertrag einer Lebensversicherung herauszukommen

Versicherte wollen aus Ihren Vertragsverhältnissen Ihrer Lebensversicherung aussteigen, da alternative Möglichkeiten Vermögen zu vermehren erfolgversprechender sind. Dafür stehen Ihnen einige Opportunitäten zur Wahl.

Vor Todeseintritt des Versicherten ist es nicht möglich, dass eine Risikolebensversicherung ausgezahlt wird. Bei der Kapitallebensversicherung demgegenüber ist das verfrühte Auszahlen schon möglich. Versicherte müssen in diesem Fall allerdings mit enormen geldlichen Verlusten rechnen. Unter anderem wird nicht der Betrag ausgeschüttet, der üblicherweise dem Versicherten am Ende des Versicherungszeitraumes zustehen würde. Ein Teil der sowieso eingelagerten Beiträge wird ebenfalls einbehalten, weil die Versicherung damit anfallende Gebühren decken möchte. Diese Abgaben zeichnen sich in Abgaben für den Abschluss, die Stornierung, die Verwaltung sowie für Gewinnbeteiligungen ab. Jederzeit kann man den Rückkaufswert einer Versicherung erfragen, falls sie sich die Kapitallebensversicherung in Baden-Baden oder Lingen ausschütten lassen wollen. Bei einer Vertragsauflösung ist allerdings stets zu empfehlen, einen Anwalt um Hilfe zu fragen, damit alles mühelos ablaufen kann. Der Versicherungsanbieter wird darauf aus sein, das Maximum an Geld für sich zu behalten, während der Anwalt Ihnen dabei helfen wird, den perfekten Weg aus einer Versicherung ausfindig zu machen.

Der Vertrag der Risikolebensversicherung ist zwar aufkündbar, jedoch verlieren Sie bei der Aufkündigung die komplette bis dato eingezahlte Summe. Kündigen Sie aus Baden-Baden oder Lingen das Vertragsverhältnis , dann können Sie einen Teil angelagerter Geldbeträge zurückerhalten. Auch in diesem Fall ist allerdings mit einem enormen Kapitalverlust zu rechnen. Der Versicherungsanbieter kann nämlich auch in diesem Fall alle anfallenden Gebühren sowie Provisionen von Ihrem angelagerten Betrag abziehen. Auf den dank Zinsen erwirtschafteten Gewinn haben Sie ebenfalls durch Kündigung kein Anrecht mehr. Der Geldbetrag, welchen Sie nach der Kündigung wirklich ausgeteilt bekommen, ist demzufolge mitunter außerordentlich niedrig. In Folge dessen werden die finanziellen Mittel, welche sie vielleicht in andere Möglichkeiten, um Geld zu vermehren, investieren möchten, sehr geschmälert.

Lebensversicherung widerrufen Baden-Baden

Warum ist das Widerrufen möglich?

Sie haben bessere Chancen die Geldsumme zurückzubekommen, wenn Sie Ihr Vertragsverhältnis widerrufen. Wird das Vertragsverhältnis widerrufen, dann dürfen vom Versicherungsanbieter lediglich Bearbeitungsgebühren, das können unter anderem Kosten für Personal sein, von den eingelagerten Beiträgen abgezogen werden. Sämtliche übrigen Gebühren und Gewinnbeteiligungen erhalten Sie erstattet. Nicht zu verachten ist außerdem auch der Punkt, dass der gänzliche Ertrag, welche zu dem Ende ausgeschüttet werden würde, ausgezahlt werden muss. Da die Zinsen am Anfang früherer Vertragsverhältnisse hoch waren und Versicherungsbeträge ansteigen, ist jene Rendite häufig aussichtsreich und heißt viel Geld. Dank eines Widerrufes des Vertrages können Sie sich einen Gewinn verschaffen und das bereits erwirtschaftete Kapital sowie eingangs eingezahlte Beiträge in fündigere Formen der Vermögensvermehrung investieren.

Durch mehrere Urteilssprechungen des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ist der Widerruf einer Lebensversicherung in Baden-Baden oder Lingen realisierbar. Die Urteilssprechungen Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 sowie die Urteile Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben verdeutlicht, dass mehrere Kunden alten Verträgen, die der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Klienten wurden von den Versicherungsanbietern falsch oder gar überhaupt nicht über ihr Recht auf Widerspruch informiert. Normalerweise gilt ein Widerspruchsrecht von 2 Wochen bei Abschlus eines Vertrages. Angesichts der Urteilssprechungen des BGH sowie der fehlerhaften Kundenberatung durch Versicherungsanbieter können etliche Versicherungsnehmer nun noch nach bis zu 24 Jahren das Vertragsverhältnis widerrufen. Dies benötigt auf Seiten der Mandanten ein ganz neuen Bedarf an Unterstützung, auf den die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro reagieren kann. Versicherte, die den Vertrag der Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben, haben durch die Urteilssprüche des Bundesgerichtshofes die Option, Ihre Lebensversicherung in Baden-Baden oder Lingen zu widerrufen. Sollten Sie ein Vertragsverhältnis in dem thematisierten abgeschlossen haben und ihn schon aufgekündigt haben, können Sie trotzdem die Lebensversicherung in Baden-Baden oder Lingen widerrufen.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]