Lebensversicherung widerrufen Arnsberg2019-04-01T10:14:15+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Arnsberg

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Welchen Nutzen bietet es, die Lebensversicherung in Arnsberg zu widerrufen?

Wenn Sie aus Arnsberg oder Detmold innerhalb der kürzesten Vergangenheit überlegt haben, Ihre Lebensversicherung wie viele andere Personen zu kündigen, müssen Sie einen enormen Verlust Ihres bisher eingezahlten Geldes erwarten.

Sie können den Vertrag allerdings auch widerrufen. Informieren Sie sich in unserem Beitrag darüber, für wen das Widerrufen in Frage kommt und wieso es möglich ist.

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Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung

Durch die Risikolebensversicherung sollen Hinterbliebene nach einem Todesfall finanziell gesichert werden. Hierbei wird der Betrag der Versicherung an einen oder mehrere Begünstigte ausgezahlt, nachdem der Versicherte verstorben ist. Versicherte können so dafür sicherstellen, dass Angehörige wie Lebensgefährten oder Kinder auch nach ihrem Todeseintritt versorgt sind.

Kapitallebensversicherungen demgegenüber laufen bis zu einem festgesetzten Augenblick. Ein Musterbeispiel für diesen definierten Augenblick kann unter anderem der Renteneintritt sein. In die Kapitallebensversicherung werden wiederholend bestimmte Geldbeträge eingezahlt, die sich in Folge dessen zunehmen sowie verzinst werden. So steigt der Geldbetrag, welcher später ausgeteilt wird.

Geld anlegen in einer Kapitallebensversicherung

Lange übernahmen Kapitallebensversicherungen den Thron der Geldanlagen, da durch die hohen Zinsen in vergangener Zeit ein hoher Betrag in Aussicht stand. Durch die hohen Zinsen machten Lebensversicherungen auf Versicherte zu der früheren Zeit einen attraktiven Eindruck.

Allerdings sind die Zinssätze die letzten Jahre über fortdauernd gesunken, aus welchem Grund die Lebensversicherung reizlos geworden ist. Gegenwärtig kann man unproblematisch behaupten, dass die Zinsen in der nächsten Zeit nicht wieder in Fahrt kommen werden. Andere Anlagemöglichkeiten wirken deshalb reizender und ermutigen Versicherungsnehmer dazu, nach dem besten Weg aus einem Vertrag zu finden, indem sie zum Beispiel das Vertragsverhältnis ihrer Lebensversicherung widerrufen.

Herkömmliche Wege aus dem Vertrag ihrer Lebensversicherung auszusteigen

Weil andere Möglichkeiten der Geldmehrung in jüngster Vergangenheit deutlich ansprechender geworden sind als einen Vertrag für eine Lebensversicherung abzuschließen, möchten viele Versicherungsnehmer das Vertragsverhältnis beenden. Dazu stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung.

Die Risikolebensversicherung kann im Wesentlichen nicht ausgezahlt werden, bevor der Versicherungsnehmer verschieden ist. Das vorzeitige Auszahlen ist bei einer Kapitallebensversicherung allerdings sehr wohl möglich. Starke Verluste müssen hierbei aber in Kauf genommen werden. Einerseits wird nicht die Geldsumme, welche zum Ende des Zeitraumes der Versicherung ausgezahlt werden würde, ausgezahlt. Ein Bestandteil der sowieso eingelagerten Beiträge wird auch einbehalten, da die Versicherung hiermit anfallende Gebühren decken will. Das sind bspw. Stornierungs-, Verwaltungs- und Abschlussgebühren und Provisionen. Man kann zu jedem Zeitpunkt den Rückkaufswert einer Versicherung erfragen, falls sie sich die Kapitallebensversicherung in Arnsberg oder Detmold auszahlen lassen möchten. Bei der Auflösung eines Vertragsverhältnisses ist jedoch immer zu empfehlen, einen Anwalt um Unterstützung zu bitten, damit alles reibungslos ablaufen kann. Von dem Anwalt wird Ihnen der ideale Ausweg aus dem Vertrag der Versicherung demonstriert, während Ihre Versicherung alles daran legen wird, selber den maximalen Profit daraus zu schlagen.

Der Vertrag einer Risikolebensversicherung ist wohl aufkündbar, jedoch geht bei einer Aufkündigung die gesamte bis dato eingezahlte Geldsumme verloren. Sie können eine Risikolebensversicherung kündigen. Hierbei müssen Sie allerdings einplanen, dass dann der komplett bisher eingelagerte Geldbetrag verloren geht. Mit einem beträchtlichen Vermögensverlust muss auch hier gerechnet werden. Die Versicherung kann nämlich auch hierbei jegliche anfallenden Provisionen sowie Gebühren von Ihrem eingelagerten Betrag abziehen. Des Weiteren verfällt mit Ihrer Kündigung das Recht auf den dank Zinsen erwirtschafteten Profit. Auch dieserfalls ist der wirkliche Geldbetrag gemessen an den Ausgabeen ausgesprochen niedrig. Das Vermögen, das möglicherweise in sonstige Anlagemöglichkeiten gesteckt werden könnte, wird demzufolge intensiv verringert.

Lebensversicherung widerrufen Arnsberg

Warum ist das Widerrufen möglich?

Sie haben passendere Möglichkeiten die Geldsumme zurückzubekommen, wenn Sie das Vertragsverhältnis widerrufen. Von Ihren eingezahlten Beträgen kann der Versicherungsanbieter im Falle eines Widerrufs nur die Gebühren für die Bearbeitung wie zum Beispiel Kosten für das Personal abziehen. Sämtliche übrigen Gebühren und Provisionen bekommen Sie erstattet. Nicht zu verachten ist außerdem auch der Punkt, dass die komplette Rendite, die am Ende ausgezahlt werden würde, ausgezahlt werden muss. Da die Zinsen zu Beginn älterer Vertragsverhältnisse hoch waren und Beiträge für die Versicherung steigen, ist jene Ausbeute nicht selten lohnenswert und heißt viel Geld. Ein Widerruf des Vertragesverhältnisses einer Lebensversicherung ist also die optimale Lösung und ermöglicht Ihnen, die Geldsumme im Weiteren in ausgefeilte Anlagemöglichkeiten anzulegen.

Ein Widerruf einer Lebensversicherung in Arnsberg oder Detmold ist dank mehrerer Urteilssprüche des Bundesgerichtshofs realisierbar. Die Urteilssprechungen Az. IV ZR 76/11 vom siebten Mai 2014 sowie die Urteile Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben verdeutlicht, dass viele Versicherungsnehmer alten Vertragsverhältnissen, die der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Zu diesem Zeitpunkt wurden Kunden von Ihren Versicherungsanbietern falsch oder gar nicht über das Recht auf Widerspruch aufgeklärt. Das Widerrufen eines Vertragsverhältnisses ist im Regelfall 2 Wochen lang möglich. Dank des Urteils vom Bundesgerichtshof und falscher Beratung der Kunden der Versicherungsanbieter haben etliche Versicherte selbst nach 24 Jahren noch die Chance, Ihr Vertragsverhältnis zu widerrufen. Dank der Opportunität des Widerrufens brauchen Kunden eine vollkommen neue Form von jurisitischer Beratung, die Ihnen dank der Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Büro von Sachverständigern gewährleistet werden kann. Der Urteilsspruch des Bundesgerichtshofes ermöglicht, dass Versicherte, welche ihr Versicherungsverhältnis zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, ihre Lebensversicherung in Arnsberg oder Detmold widerrufen können. Sollten Sie ein Vertragsverhältnis in dem thematisierten eingegangen sein und ihn schon gekündigt haben, können Sie trotzdem die Lebensversicherung in Arnsberg oder Detmold widerrufen.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]