Lebensversicherung widerrufen Lüneburg2019-04-01T10:12:54+01:00

Lebensversicherung widerrufen
Lüneburg

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Die Vorteile, falls die Lebensversicherung in Lüneburg widerrufen wird

Wenn Sie aus Lüneburg oder Castrop-Rauxel in letzter Zeit darüber nachgedacht haben, wie einige andere Versicherungsnehmer die Lebensversicherung aufzukündigen, geht das meist mit einem enormen Verlust des bisher eingezahlten Geldes einher.

Optional können Sie ein Vertragsverhältnis widerrufen. Relevantes zu dem Widerruf von Lebensversicherungen, für wen ein Widerruf des Vertrages in Frage kommt und weswegen Sie Ihre Versicherung widerrufen sollten, können Sie hier nachvollziehen.

1

Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

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Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung

Der Sinn der Risikolebensversicherung ist i. d. R. die Absicherung eines oder weiterer Hinterbliebener nach dem Tod des Versicherten. Stirbt ein Versicherungsnehmer, zahlt die Versicherung an Hinterbliebene eine bestimmte Summe aus. So können Versicherungsnehmer dafür sicherstellen, dass Familienmitglieder wie Ehepartner oder der Nachwuchs auch nach ihrem Verscheiden versorgt abgesichert sind.

Kapitallebensversicherungen demgegenüber laufen bis zu einem festgelegten Zeitpunkt. Z. B. kann jener Augenblick das Erreichen eines definierten Lebensalters oder der Renteneintritt sein. In gleichen Abständen zahlt ein Versicherter Beiträge in die Versicherung ein, diese werden dann verzinst. So kann sich die Geldsumme vermehren.

Geld anlegen in einer Kapitallebensversicherung

Lange galten Kapitallebensversicherungen als viel genutzte sowie tolle Anlagemöglichkeit, da durch hohe Zinssätze die Aussicht auf eine außergewöhnlich reizende Geldsumme möglich war Dadurch wirkten Kapitallebensversicherungen überaus .

Lebensversicherungen sind wegen der immer weiter sinkenden Zinssätze immer weniger ertragreich geworden in jüngster Vergangenheit. Zurzeit kann die Behauptung aufgestellt werden, dass in der nächsten Zeit die Zinssätze nicht ansteigen werden. Durch die Rahmenbedingungen werden alternative Formen zur Vermögensvermehrung bei den Versicherten stets populärer, weswegen Versicherte den möglichst verlustlosen Weg aus dem Vertrag suchen und des Öfteren eine Lebensversicherung in Lüneburg widerrufen.

Die herkömmlichen Wege aus dem Vertragsverhältnis der Lebensversicherung

Da andere Opportunitäten einer Vermögensvermehrung in jüngster Vergangenheit deutlich reizender geworden sind als eine Lebensversicherung, wollen viele Versicherte aus ihrem Versicherungsverhältnis aussteigen. Ihnen stehen zu diesem Zweck vielfältige Opportunitäten zur Wahl.

Vor Verscheiden des Versicherungsnehmers exisitiert keine Möglichkeit, dass eine Risikolebensversicherung ausgezahlt wird. Bei der Kapitallebensversicherung dagegen ist das verfrühte Auszahlen durchaus möglich. Starke Einbußen müssen hierbei jedoch akzeptiert werden. Einerseits wird nicht der Betrag ausgezahlt, der am Ende des Zeitraumes der Versicherung entstehen könnte. Ein Teil der sowieso eingezahlten Beträge wird ebenfalls nicht ausgezahlt, damit die Versicherung anfallende Gebühren decken kann. Zum Beispiel sind eben genannte Gebühren Gebühren für die Stornierung, Gebühren für Verwaltung und Abschlussgebühren sowie Gewinnbeteiligungen. Es besteht immer die Möglichkeit, den Wert des Rückkaufes bei der Versicherung zu erfragen, wenn in Lüneburg die Kapitallebensversicherung ausgezahlt werden soll. Wie bei Kündigung vieler weiterer Vertragsverhältnisse, ist es auch bei Aufkündigung der Kapitallebensversicherung empfehlenswert, einen Anwalt um Rat zu bitten Der Anwalt wird Ihnen den perfekten Weg aus der Versicherung aufzeigen, während der Versicherungsanbieter versuchen wird, einen möglichst großen Gewinn daraus zu schlagen.

Der Vertrag der Risikolebensversicherung ist zwar aufkündbar, jedoch geht bei einer Aufkündigung den kompletten bisher eingezahlten Geldbetrag verloren. Sie können das Vertragsverhältnis Ihrer Risikolebensversicherung kündigen. Dieserfalls muss aber darauf geachtet werden, dass dann der gänzlich bisher eingezahlte Betrag verloren geht. Mit einem beträchtlichen Verlust von Kapital muss auch an dieser Stelle gerechnet werden. Wie bei der Auszahlung werden an dieser Stelle von der Versicherung Beträge einbehalten, um anfallende Gebühren, Gewinnbeteiligungen usw. zu decken. Durch Aufkündigung verwirkt unter anderem der Anspruch auf die durch Zinsen erwirtschaftete Rendite. Der Geldbetrag, den Sie nach einer Aufkündigung wirklich ausgezahlt bekommen, ist demzufolge mitunter enorm gering. Das Vermögen, das eventuell in andere Anlagemöglichkeiten gesteckt werden könnte, wird demzufolge spürbar verkleinert.

Lebensversicherung widerrufen Lüneburg

Wieso ist das Widerrufen möglich?

Sie haben leistungsfähige Möglichkeiten Ihre Geldsumme zurückzubekommen, wenn Sie Ihren Vertrag widerrufen. Bei dem Widerruf des Vertragsverhältnisses dürfen auch lediglich Gebühren für die Bearbeitung Zusätzliche Kostenfaktoren sowie Gebühren und Provisionen bekommen Sie zurück. Nicht zu verachten ist außerdem auch das Detail, dass die komplette Rendite, die zu dem Ende ausgeschüttet werden würde, ausgezahlt werden muss. Da die Zinsen zu Beginn früherer Vertragsverhältnisse hoch waren und die Beiträge für die Versicherung ansteigen, kann sich diese Ausbeute sehr bezahlt machen und einen hohen Geldbetrag realisieren. Durch einen Widerruf des Vertrages können Sie sich also einen Gewinn verschaffen und das bereits erwirtschaftete Kapital sowie anfangs eingezahlte Beiträge in lohnenswertere Varianten der Vermögensvermehrung investieren.

Das Widerrufen einer Lebensversicherung in Lüneburg oder Castrop-Rauxel ist durch mehrere Urteilssprüche des Bundesgerichtshofs erreichbar. Der Urteilsspruch Az. IV ZR 76/11 vom 7. Mai 2014 sowie die Urteilssprechungen Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben deutlich gemacht, dass zahlreiche Kunden alten Verträgen, die der Lebensversicherung zu Grunde liegen, noch widersprechen können. Der Grund hierfür ist, dass die Versicherungen zu der Zeit ihre Kunden fehlerhaft oder gar nicht über ihr Widerspruchsrecht informiert haben. In der Regel besteht beim Abschluss eines Vertrages ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Infolge der Urteilssprechungen des BGH sowie der falschen Kundenberatung durch Versicherungen können etliche Versicherte nun noch nach bis zu 24 Jahren Ihr Vertragsverhältnis widerrufen. Dank der Möglichkeit des Widerrufens benötigen Kunden eine vollkommen neue Form von jurisitischer Beratung, die Ihnen von der Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Sachverständigenbüro geboten werden kann. Durch die Urteilssprüche des Bundesgerichtshofes können Versicherungsnehmer, die ihre Lebensversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eingegangen sind, das Vertragsverhältnis Ihrer Lebensversicherung in Lüneburg oder Castrop-Rauxel auch jetzt noch widerrufen. Selbst wenn Sie einen Vertrag der Lebensversicherung in dem eben genannten Zeitabschnitt bereits gekündigt haben, haben sie unter Umständen die Option des Widerrufens in Lüneburg.

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]