Lebensversicherung widerrufen
Hagen
Welche Vorzüge bietet es, die Lebensversicherung in Hagen zu widerrufen?
Wenn Sie aus Hagen oder Saarbrücken in kürzester Vergangenheit darüber nachgedacht haben, Ihre Lebensversicherung wie viele andere Personen zu kündigen, müssen Sie einen außerordentlichen Verlust Ihres bisher eingezahlten Geldes erwarten.
Sie können das Vertragsverhältnis allerdings auch widerrufen. Relevantes zu dem Widerruf von Lebensversicherungen, für wen ein Widerruf des Vertragsverhältnisses in Frage kommt und wieso Sie das Versicherungsverhältnis widerrufen sollten, können Sie hier nachlesen.
Vertragsprüfung
Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.
Widerruf
Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.
Durchsetzung
Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.
Kapitalversicherung oder Risikolebensversicherung
Mithilfe von der Risikolebensversicherung werden Hinterbliebene nach einem Todeseintritt wirtschaftlich gesichert. Stirbt ein Versicherter, schüttet die Versicherung an die Hinterbliebenen einen bestimmten Geldbetrag aus. Versicherte können somit dafür sicherstellen, dass Angehörige wie Kinder oder Lebenspartner auch nach ihrem Verscheiden versorgt sind.
Kapitallebensversicherungen andererseits laufen bis zu einem festgesetzten Augenblick. Ein Musterbeispiel für eben erwähnten abgemachten Augenblick kann unter anderem der Eintritt in die Rente sein. In die Kapitallebensversicherung werden in gleichen Abständen gewisse Geldbeträge eingezahlt, welche sich auf diese Weise zunehmen sowie verzinst werden. So steigt der Geldbetrag, der letzten Endes ausgeteilt wird.
BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:
In einer Kapitallebensversicherung Kapital anlegen
Kapitallebensversicherungen wurden lange an erster Stelle zur Investition benutzt, weil zu dem Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses hohe Zinssätze eine Aussicht auf die Auszahlung einer hohen Geldsumme gaben. Das war das Reizende an einer Kapitallebensversicherung.
Lebensversicherungen sind wegen der niedrigen Zinssätze in jüngster Vergangenheit jedoch immer weniger gewinnbringend geworden. Heute scheint es kaum so, als würden die Zinssätze in der nächsten Zeit wieder ansteigen. Durch die Gegebenheiten werden optionale Formen zur Vermögensvermehrung bei den Versicherungsnehmern immer beliebter, weswegen Versicherungsnehmer den möglichst verlustlosen Weg aus ihrer Versicherung suchen und immer häufiger eine Lebensversicherung in Hagen widerrufen.
Herkömmliche Wege aus ihrer Lebensversicherung herauszukommen
Versicherte wollen aus Ihren Vertragsverhältnissen Ihrer Lebensversicherung aussteigen, da sonstige Anlagemöglichkeiten erfolg versprechender sind. Hierzu gibt es diverse Opportunitäten.
Lebensversicherung widerrufen Hagen
Wieso ist das Widerrufen möglich?
Denken Sie darüber nach, den Vertrag zu widerrufen, bieten sich Ihnen bessere Optionen, das eingezahlte Geld zurückzuerhalten. Wird das Vertragsverhältnis widerrufen, dann darf die Versicherung nur Bearbeitungsgebühren, wie Personalkosten, von den angelagerten Beiträgen abziehen. Alle sonstigen Gebühren und Provisionen bekommen Sie erstattet. Nicht zu verachten ist außerdem auch der Punkt, dass die gänzliche Rendite, welche am Ende ausgezahlt werden würde, ausgezahlt werden muss. Da die Zinsen am Anfang älterer Vertragsverhältnisse hoch waren und die Beträge für die Versicherung steigen, ist jene Ausbeute nicht selten erfolgversprechend und heißt viel Geld. Auf diese Weise können Sie von einem Widerruf des Vertragsverhältnisses nur profitieren und Ihr durch die Zinsen erwirtschaftetes Kapital und ursprünglich eingezahlte Beiträge in gewinnbringendere Anlageformen anlegen.
Der Widerruf eines Vertrages einer Lebensversicherung in Hagen oder Saarbrücken ist durch mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs erreichbar. Der Urteilsspruch Az. IV ZR 76/11 vom siebten Mai 2014 sowie die Urteilssprechungen Az. IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14 vom 29. Juli 2015 haben gezeigt, dass unzählige Versicherungsnehmer alten Verträgen, die der Lebensversicherung zugrunde liegen, noch widersprechen können. Kunden wurden von den Versicherungsanbietern falsch oder sogar überhaupt nicht über das Recht auf Widerspruch informiert. Das Recht auf Widerspruch ist prinzipiell zwei Wochen nutzbar. Aufgrund der Urteilssprüche des Bundesgerichtshofes sowie der fehlerhaften Beratung für Kunden durch Versicherungsanbieter ist für Versicherungsnehmer nun sogar noch nach 24 Jahren das Widerrufen des Vertrages realisierbar. Die Beratung, die für jeglichen Schritt unerlässlich ist, kann Ihnen die Anwaltskanzlei Dr. Graf in Kooperation mit einem Sachverständigenbüro geben. Die Urteilssprechung des BGH ermöglicht, dass Versicherte, die die Versicherung zwischen dem 29. Juli 1994 sowie dem 31. Dezember 2007 unterschrieben haben, ihre Lebensversicherung in Hagen
oder Saarbrücken widerrufen können. Wenn Sie in dem eben erwähnten Zeitabschnitt das Versicherungsverhältnis abgeschlossen haben und Ihre Versicherung schon gekündigt haben, ist der Widerruf der Lebensversicherung in Hagen unter Umständen machbar.