Geld sparen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Vorfälligkeitsentschädigung sparen, günstigeren Kreditvertrag abschließen!
Der „Widerrufsjoker“ ist in aller Munde. Was genau hat es damit auf sich? Wann kann man als Bank- oder Sparkassenkunde damit punkten? Wie ist das weitere Prozedere, worauf muss geachtet werden, bevor der Widerruf ausgeübt wird?
1. Nach Erhebungen der Verbraucherzentrale Hamburg ist die Mehrzahl der Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. Dabei kommt es immer auf die Formulierung im Einzelfall an. Die Muster-Widerrufsbelehrung hat sich im Laufe der Jahre ständig geändert.
2. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen festgestellt, dass sich eine Bank auf die Vermutung der Rechtmäßigkeit der Widerrufsbelehrung nur berufen kann, wenn das amtliche Muster äußerlich und inhaltlich unverändert übernommen wurde. Dennoch liest man in Antwortschreiben von Banken und Sparkassen oft das Argument, es lägen nur unwesentliche Änderungen vor. Mit dieser Ausrede sollte man sich nicht zufrieden geben.
3. Bevor man das Widerrufsrecht ausübt, sollte eine Ersatzfinanzierung abgeklärt sein. Denn das Darlehen muss nach erklärtem Widerruf innerhalb von 30 Tagen zurückgezahlt werden.
4. Für ausreichenden Rechtsschutz sorgen. Die Kosten eines Klageverfahrens belaufen sich – je nach Restvaluta – auf mindestens vierstellige Beträge. Eine Rechtsschutzversicherung ist daher dringend zu empfehlen. Dabei gilt eine Wartefrist von drei Monaten. Wichtig ist auch, dass das Risiko abgedeckt ist.
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Der erste Schritt
muss eine Überprüfung der Widerrufsbelehrung sein. Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung sollte die Umfinanzierung vorab geklärt werden.
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Lassen Sie sich von den Kreditinstituten nicht abwimmeln. Verschenken Sie Ihr Geld nicht! Es gibt Meldungen, dass es dabei um Milliardenbeträge geht.
Benken Sie, dass durch die gesetzlich vorgeschriebene Rückabwicklung im Falle des Widerrufs nicht nur die Vorfälligkeitsentschädigung entfällt, sondern auch zu viel gezahlte Zinsen rückwirkend zu erstatten (und diese Beträge ihrerseits zu verzinsen) sind! Auch bei der Berechnung ihres Erstattungsanspruchs sind wir ihnen behilflich.
