Aus heiterm Himmel erhält der Mandant ein Schreiben eines Inkassobüros, obwohl er mit der geltend gemacht Forderung nie etwas zu tun hatte. Eine Überprüfung seiner Schufa-Daten (eine Eigenauskunft kann man dort kostenlos anfragen) ergibt eine Vielzahl von Anfragen zu seinen Daten sowie einen Eintrag eines weiteren Inkassounternehmens. Auch diese Forderung ist unberechtigt. Durch unsere Einschaltung konnte diese Forderung als unberechtigt nachwiesen werden, da die bei der Schufa gemeldete Adresse nicht mit der Anschrift aus der Bestellung übereinstimmt. Es lag also ein Identitätsdiebstahl vor. Eine Überprüfung der Adresse ergab, dass dort tatsächlich der entsprechende Name des Mandanten auf dem Klingelschild angebracht war. Polizeiliche Ermittlungen laufen jetzt.

In derarigen Fällen ist anzuraten, sich rechtzeitig anwaltlich vertreten zu lassen, damit der falsche Schufaeintrag möglichst schnell gelöscht wird. Notfalls kann man auch eine einstweilige Verfügung auf Widerruf des Eintrags beantragen oder eine Klage einreichen. Denn falsche Eintragungen stellen eine Verletzung des allgmeinen Persönlichkeitsrechts dar, die zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen des Betroffenen führt, da ein niedriger Scoring-Wert den Neuabschluss von verschiedenen Verträgen (wie z. B. Darlehen, Miete, Leasing) unmöglich machen kann.

Die Anwaltskanzlei Dr. Thorsten Graf vertritt Betroffene in Sachen Schufa.
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Email: info@ra-dr-graf.de