Seit heute, dem 14.12.2012, findet die Health Claims VO endgültig Anwendung. Hersteller dürfen nur bestimmte Angaben zu Ihren Produkten in Bezug auf gesundheitsbezogene Informationen machen. Aber auch Onlineshop-Betreiber sollten sich an die Vorgaben halten. Denn der Vertrieb von nicht ordnungsgemäß gekennzeichneter Ware kann einen Wettbewerbsverstoß darstellen.

Ratsam ist es daher, sich in Bezug auf die Auswirkungen der Health Claims VO vorab anwaltlich beraten zu lassen. Es drohen Abmahnungen.

Wer bereits eine Abmahnung erhalten haben sollte, sollte diese ebenfalls anwaltlich überprüfen lassen.

Die Anwaltskanzlei Dr. Graf berät Sie dazu: 05221 1879940

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