Ohne aussagekräftige Produktabbildungen ist der Betrieb eines Onlineshops kaum möglich. Der Kunde möchte natürlich wissen, wie das Produkt aussieht, das er sozusagen „blind“ bestellt, ohne es vorher in natura gesehen zu haben. Ansprechende, gelungene Produktfotos sind nicht ohne erheblichen Aufwand anzufertigen. „Schnappschüsse“ mit der eigenen Digitalkamera führen nicht zu dem gewünschten Ergebnis.

Mit Blick auf die einfachen Kopiermöglichkeiten von Digitalfotos („copy + paste“) ist die Versuchung groß, auf Produktfotos Dritter zuzugreifen, seien es diejenigen von anderen Onlineshopbetreibern, seien es offizielle Herstellerfotos. Nicht selten folgt dann leider die Abmahnung auf dem Fuß, denn die Digitalfotos genießen Urheberrechtsschutz als Lichtbilder gem. § 72 UrhG.

Welche Konsequenzen drohen? Der Urheber hat Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gem. § 97 UrhG. Der Schadensersatzanspruch wird von den Gerichten in der Regel anhand der Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft für Fotomarketing (MFM) geschätzt. Je nach Nutzungsart und Nutzungsdauer können hunderte von € Schadensersatz pro Bild anfallen. Der Unterlassungsstreitwert kann pro Bild bei mehreren 1.000,00 € liegen.

Dass das Kopieren von Fotos eines konkurrierenden Onlineshops diese Probleme bereiten kann, liegt nahe. Gefährlich ist es aber auch, Produktfotografien des Herstellers zu verwenden, ohne hierfür eine ausdrückliche Zustimmung beim Hersteller einzuholen. Es besteht nämlich keine Vermutung dafür, dass der Händler berechtigt wäre, die Produktfotos des Herstellers zu verwenden, um seine Ware zu bewerben. Man wird auch kein konkludentes Einverständnis für die freie Verwendung der Fotografien annehmen können, auch wenn die Hersteller in den meisten Fällen keine Ansprüche stellen. Denn schließlich sind sie daran interessiert, dass ihre Produkte über die Händler problemlos vertrieben werden können. Dafür ist natürlich eine professionelle Bilddarstellung förderlich. Falls es jedoch zu Problemen und Auseinandersetzungen zwischen Hersteller und Händler auf anderer Ebene kommt, kann die mangelnde Lizenzeinräumung schnell zum ernsten Problemfall werden.

Es ist daher dringend anzuraten, mit dem Hersteller eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, wonach die Produktfotos verwendet werden dürfen. Keinesfalls sollten Fotografien von Dritten einfach kopiert werden. Am sichersten ist es natürlich, eigene Produktfotos anzufertigen. Dann ist die Rechtslage  eindeutig und beweisbar. Ein Sachverständiger wird nämlich ohne Probleme feststellen können, ob ein Foto eine Kopie eines anderen Fotos darstellt. Den Beweis, dass ein Foto zu einem bestimmten Zeitpunkt bereits angefertigt war, kann durch eine entsprechende Hinterlegung bei einem Rechtsanwalt oder Notar erfolgen.