Seit geraumer Zeit läuft die Diskussion, ob die Verwendung von Google Analytics zu Abmahnungen der Webseitenbetreiber wegen Datenrechtsverstößen führen kann. Inzwischen ist eine positive Entwicklung zu bemerken. So geht der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit nunmehr von Folgendem aus:

Insbesondere hat Google das Verfahren dahingehend geändert, dass

•    den Nutzern die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erfassung von Nutzungsdaten eingeräumt wird. Google stellt ein so genanntes Deaktivierungs-Add-On zur Verfügung (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de). Dieses Add-On war bisher für Internet Explorer, Firefox und Google Chrome verfügbar. Google hat nun Safari und Opera hinzugefügt, so dass alle gängigen Browser berücksichtigt sind;
•    auf Anforderung des Webseitenbetreibers das letzte Oktett der IP-Adresse vor jeglicher Speicherung gelöscht wird, so dass darüber keine Identifizierung des Nutzers mehr möglich ist. Die Löschung erfolgt innerhalb Europas;
•    mit den Webseitenbetreibern ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes abgeschlossen werden soll.


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