In meinen News hatte ich bereits von dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken berichtet. Es hat dann doch noch etwas gedauert, bis es in Kraft treten konnte. Seit dem 9.10.2013 ist es jetzt in Kraft. Für Filesharing-Abmahnungen hat diese Gesetzesänderungen weit reichende Konsequenzen zugunsten der Verbraucher:

  • Streitwert der Abmahnungen: 1000 €. Das bedeutet: nur rund 155 € brutto Abmahnungskosten
  • kein fliegender Gerichtsstand mehr: der Verbraucher muss an seinem Wohnsitz verklagt werden

Bei Altfällen vor dem 9.10.2013 verlangen die Abmahnkanzleien weiterhin Abmahnungskosten nach altem Recht. Wir zeigen Ihnen, mit welcher Argumentation Sie sich dagegen wehren können. Inzwischen werden auch immer wieder Mahnbescheide erwirkt. Für die gerichtliche Zuständigkeit am Sitz des Verbrauchers gibt es keine Übergangsfrist. Also muss an das Gericht am Wohnsitz des Verbrauchers verwiesen werden.

Die Kanzlei Dr. Graf berät seit vielen Jahren im Zusammenhang mit Filesharing-Abmahnungen. Lassen Sie sich vor Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung anwaltlich beraten. Rufen Sie an: 05221 1 87 99 40 oder schreiben Sie eine Email an: info@ra-dr-graf.de