Wozu dient der sog. Geschmacksmusterschutz?

Mit einem Geschmacksmuster kann man sich das Design eines bestimmten Produktes schützen lassen. Beispiel: Stoffmuster, Autofelgen ect. Dieser Schutz verhindert die Nutzung des geschützten Werkes durch Dritte ohne die Zustimmung des Inhabers des Geschmacksmusters. Es dient damit dem Schutz von Investitionen in das Design von Produkten.

Welchen Vorteil hat es, ein Produkt als Geschmacksmuster schützen zu lassen?

Es gibt zwei wesentliche Vorteile: Zum einen bedarf es für den Geschmacksmusterschutz keiner sogenannten Schöpfungshöhe. Das Design muss daher künstlerisch nicht „besonders wertvoll“ sein. Es kommt einzig und allein darauf an, dass das Muster sich von bereits existenten Mustern im Gesamteindruck unterscheidet. Dies ist eine wesentliche Erleichterung des Schutzes im Vergleich zum Urheberrecht. Der zweite wichtige Vorteil besteht darin, dass ein eingetragenes Geschmacksmuster zu einer Beweislastumkehr im Prozess führt: der Gegner muss beweisen, dass das Geschmacksmuster nicht neu und eigenartig und damit nicht schutzfähig ist. Die Erfahrung zeigt, dass ca. 80 % aller Prozesse mit eingetragenen Geschmacksmustern zugunsten der Inhaber des Rechts ausgehen.

Welche Arten von Geschmacksmustern gibt es?

Man kann zwischen deutschen und Gemeinschaftsgeschmacksmustern unterscheiden. Wie der Name schon sagt, gilt das deutsche Geschmacksmuster in den Grenzen der BRD, das EU-Geschmacksmuster EU-weit. Bei den EU-Geschmacksmustern wird dann noch zwischen eingetragenen und nicht eingetragenen Geschmacksmustern unterschieden.

Welche Rechte hat man als Inhaber eines Geschmacksmuster?

Man kann Dritten das Inverkehrbringen identischer, aber auch ähnlicher Produkte untersagen, notfalls auch gerichtlich. Außerdem gibt es einen Anspruch auf Schadensersatz für das unberechtigte Inverkehrbringen des geschützen Produktes. Gerade im Bereich des Geschmacksmusterrechts ist dieser Anspruch auf Schadensersatz sehr weitgehend und interessant. Eines ist sicher: die Nachahmung lohnt sich finanziell nicht für Dritte.

Wie läuft die praktische Durchsetzung von Geschmacksmusterrechten ab?

Der Weg entspricht dem Vorgehen auf den Gebieten des Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht: außergerichtliche Abmahnung, einstweilige Verfügung, Hauptsacheklage. Lassen Sie sich über die Einzelheiten beraten. Ich vertrete Sie bundesweit.

Für mehr Informationen oder eine Beratung steht Ihnen als Ansprechpartner der Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Dr. Thorsten Graf zur Verfügung:

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