Fehlerhafte Widerrufsbelehrung für Lebensversicherungen2019-03-04T14:01:13+01:00

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • Soforthilfe bei Rückabwicklung und Widerruf

  • Fachanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung

  • Umfangreiche und individuelle Beratung

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung Lebensversicherung

Versicherte haben diverse Gründe, ihre Lebensversicherungen auflösen zu wollen. Oft stehen sie in einer solchen Situation jedoch vor einem Problem: Die Kündigung einer Lebensversicherung geht häufig mit enormen Verlusten einher. Doch ein Großteil dieser Unglücklichen kann jetzt aufatmen: Aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung in vielen Verträgen für Lebensversicherungen können diese auch zwanzig Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden.

Schnellübersicht

1

Vertragsprüfung

Unser Fachanwalt prüft Ihren Vertrag unverbindlich, wodurch Sie eine sofortige Expertise erhalten.

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Widerruf

Sie werden durchgehend beim Widerruf Ihrer Lebensversicherung durch unseren Fachanwalt betreut.

3

Durchsetzung

Bei einem nicht akzeptierten Widerruf werden Sie durch unseren Fachanwalt (auch im Gerichtsfall) vertreten.

Vertrauen Sie der Kompetenz im Bereich Widerruf von Fachanwalt Dr. Graf

Wie sieht eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aus?

BEI FOLGENDEN LEBENSVERSICHERERN KOMMT EIN WIDERRUF GENERELL IN BETRACHT:

AachnerMünchenerAllianzAlte LeipzigerAXA Bayern-VersicherungCosmosDebekaDeutsche HeroldERGO GeneraliHDI LebenProvinzial NordWestWürttembergische Zürich

Warum sollte ich den Vertrag für meine Lebensversicherung widerrufen?

Die Antwort auf diese Frage ist ganz einfach: Aus finanziellen Gründen. Kapitallebensversicherungen sind dank der derzeitig sehr niedrigen Zinsen nicht mehr die rentablen Investitionsmöglichkeiten, die sie einst waren. Derzeit gibt es auf dem Markt viel gewinnträchtigere Optionen. Alternativ kann es sein, dass aus anderen Gründen von Versicherten schnell Geld gebraucht wird.
In diesen Fällen wird häufig in Betracht gezogen, die Lebensversicherung zu kündigen. Das bedeutet jedoch oft, dass ein niedriger Rückkaufswert akzeptiert werden muss. Bei einer Kündigung erhält der ehemalige Versicherte nämlich nicht einfach das Geld wieder, das er eingezahlt hat: Nein, die Versicherung ist berechtigt, einen erstaunlich großen Anteil in Form von Gebühren einzubehalten. Auch erhält der Versicherte die von seinem Geld erwirtschafteten Zinsen natürlich nicht.
Wird jedoch der Vertrag widerrufen, wird die gesamte Versicherung rückabgewickelt. Nicht nur darf die Versicherung lediglich die Verwaltungskosten für das eingezahlte Geld in Rechnung stellen, auch auf die entstandene Rendite hat der Versicherte einen Anspruch. All dies bedeutet, dass ein Widerruf für den Versicherten sehr viel profitabler ist als eine Kündigung. Während diese nämlich garantiert ein Verlustgeschäft bedeutet, kann der Versicherte mit einem erfolgreichen Widerruf nur gewinnen.

Wie läuft ein Widerruf ab?

Es gibt unterschiedliche Methoden, die bei der Einreichung eines Widerrufes zur Verwendung kommen können. Selbstverständlich können Sie auch selbst den ersten Schritt tun und den Antrag auf Rückabwicklung bei Ihrer Versicherung einreichen. Versicherungen lehnen solche Anträge jedoch routinemäßig ab. Sind Sie rechtsschutzversichert , würden Sie ab diesem Punkt von Ihrer Versicherung unterstützt werden, da die Verweigerung den Rechtsschutzfall einläutet.
Sind Sie jedoch nicht hinreichend versichert, können Sie alleine vor Schwierigkeiten stehen. Schließlich sind ganze Rechtsabteilungen von einem Laien nur schwer zu übertrumpfen. Deshalb rät es sich, anwaltliche Unterstützung anzuwerben. Ein fachkundiger Anwalt kann kompetent beurteilen, ob Sie ein Recht darauf haben, Ihren Vertrag auch jetzt noch zu widerrufen. Vor Gericht kann er Sie vertreten und das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielen. Und das Beste: Wenn Sie Ihren Fall gewinnen, dann muss die Versicherung Ihre Anwaltskosten bezahlen!

Wer kann Ihnen am besten helfen?

Bei einer Rechtssache, die Versicherungen betrifft, empfiehlt es sich logischerweise, einen Anwalt zu beauftragen, der auf Versicherungsrecht spezialisiert sind – so wie zum Beispiel Dr. Graf von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Graf.

Eine Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei im Hinblick auf eine Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung trägt für Sie außerdem kein finanzielles Risiko. Ob der von Ihnen unterzeichnete Vertrag einen Widerruf erlaubt, wird von Dr. Graf in einer kostenlosen Erstberatung beurteilt. Da die weiteren Anwaltskosten von der Versicherung getragen werden, kommt auf Sie keine Belastung zu.

Unsere Werte von Transparenz, Fairness und Ehrlichkeit halten wir hoch. Ist also aufgrund Ihres Vertrages kein erfolgreicher Widerruf möglich, so werden wir Ihnen das mitteilen. Mit unseren Mandanten führen wir langjährige Geschäftsbeziehungen und sind sehr stolz auf das Vertrauen, das sie in uns setzen.

Überlegen Sie also, Ihre Lebensversicherung aufzulösen, so freuen wir uns, wenn Sie diesbezüglich auf uns zukommen. Wir prüfen gerne Ihren Vertrag, um in Erfahrung zu bringen, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen. Sollten Sie also mit dem Gedanken spielen, kontaktieren Sie uns einfach. Schließlich können Sie in dieser Situation wortwörtlich nichts verlieren!

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    Checkliste für den Widerruf von Lebensversicherungen

    Für die Berechnung des Auszahlungsanspruchs nach Widerruf einer Lebensversicherung benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns am besten per Email als PDF zusenden: 1. Vertrag der Lebensversicherung mit folgenden Punkten: [...]

    Widerruf von Lebensversicherungen: Handlungsbedarf für Versicherungsmakler

    In mehreren News hatte ich über das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungsverträgen berichtet. Aus dem Widerruf ergibt sich für den Kunden auch viele Jahre nach Abschluss des Lebenversicherungsvertrages ein Recht zur Rückabwicklung. [...]