Heute hat der EuGH zum Sportwettenmonopol in Deutschland eine wichtige Entscheidung getroffen. Die Entscheidung findet sich hier.

Zusammenfassend kann zum Inhalt festgestellt werden, dass der EuGH das Sportwettenmonopol des Staates in seiner jetzigen Ausgestaltung für europarechtswidrig hält. Grund: der Staat unternimmt selbst nicht genug, um Sportwettensucht in der Bevölkerung zu verhindern. Die Entscheidung hat nicht nur Auswirkungen auf die davon direkt betroffenen Gerichtsverfahren, die den Fall dem EuGH zur sogenannten Vorabentscheidung vorgelegt hatten, sondern auch für andere Fälle, in denen es um die Frage der Erlaubnispflichtigkeit von Sportwettangeboten geht. Auch in das Strafrecht kann diese Entscheidungen wirken. Eine nähere Analyse folgt.