Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit Urteil vom 21.04.2010 (Az. T-361/08) entschieden, dass ein Element einer Marke, das grundsätzlich einem anderen Markenzeichen ähnlich ist, ohne Weiteres noch keine Verwechslungsgefahr begründet. So reicht eine begriffliche Ähnlichkeit nicht aus, wenn die ältere Marke aus einem wenig verfremdeten Phantasiebild besteht und sie keine besondere Verkehrsgeltung inne hat.

Zum Sachverhalt:

Es klagten gemeinschaftlich das Textilien vertreibende Unternehmen „Peek & Cloppenburg“ und dessen Lieferant „van Graaf“ gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) zum Zwecke des Verbots der Marke „Thai Silk“. Sowohl die Marke des klagenden Unternehmens („van Graaf“) als auch die beklagte Marke enthalten in ihren Symbolen je einen nach rechts ausgerichteten Pfau. Zusätzlich enthält die beklagte Marke den Wortbestandteil „Thai Silk“ und ein das Bildzeichen umgebendes Oval. Beide waren für den Textilbereich angemeldet, allerdings in unterschiedlichen Nizza-Klassen.

Die 8. Kammer des EuG wies die Klage nun ab. Zwar sei die Klage zulässig, allerdings unbegründet. Es könne keine Verletzung iSd Art. 8 Abs. 1 lit. B VO (EG) 40/94 der Gemeinschaftsmarkenverordnung festgestellt werden. Die Zeichen seien visuell nicht ähnlich. Die schematische  Pfauendarstellung in der älteren Marke („van Graaf“) stünde nach Ansicht des Gerichts der sehr stilisierten Darstellung („Thai Silk“) fern. Auch eine begriffliche Ähnlichkeit (beide Marken als Pfauen) sei nur schwach ausgeprägt. Zwar bestehen beide Zeichen aus dem Element einer Tierdarstellung, allerdings werde – wenn überhaupt – nur indirekt der gleiche Sinngehalt übermittelt.

Auch die vom Gericht festgestellte Identität der Waren sei zum Hervorrufen einer Verwechselungsgefahr nicht geeignet. Das Gericht verweist in diesem Zusammenhang auf die „SABEL“-Entscheidung des EuGH (GRUR 1998, 387) und stellt fest, dass eine bloße begriffliche Ähnlichkeit nicht ausreicht, wenn die ältere Marke keine besondere Verkehrsgeltung hat und darüberhinaus aus einem wenig verfremdeten Phantasiebild besteht.