Der Entwurf einer neuen Widerrufsbelehrung befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. Das BGB soll entsprechend den Anforderungen eines Urteils des EuGH vom 3.9.2009 (Az. C 489/07) angepasst werden. Hintergrund der Entscheidung war der Fall eines Kunden, der nach monatelangem Gebrauch ein Notebook unter Berufung auf das Widerrufsrecht zurückgegeben hat. Der Händler wollte dafür Wertersatz geltend machen. Der EuGH entschied damals, dass der Verbraucher nicht mit Kosten belastet werden darf, die durch eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstehen. Eine Ausnahme bestehe nur in den Fällen nach den Grundsätzen von Treu und Glauben. Geändert werden sollen die §§ 312 ff BGB und §§ 357 ff BGB. Der Gesetzentwurf ist hier abrufbar.

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