Der Kanzlei Dr. Graf liegt ein Fall vor, wonach die DSL Bank – Ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG – von einem Verbraucher als Kreditnehmer eine unzulässige Vorfälligkeitsentschädigung verlangt.

Wie ich bereits berichtet hatte, hält der Bundesgerichtshof eine Vorfälligkeitsentschädigung für rechtswidrig, soweit es sich um ein wegen Zahlungsverzugs gekündigtes Verbraucherdarlehen gemäß § 497 BGB handelt. Auch die DSL Bank – Ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG – hat in der Vergangenheit eine derartige rechtswidrige Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Das Verfahren wird durch die ROTONDA Inkasso GmbH in Köln geführt. Da die Kunden sich im Rahmen der Grundschuldbestellungsurkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hatten, vollstreckt die DSL Bank – Ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG – in die Lohansprüche der Mandanten. Die Androhung einer Vollstreckungsgegenklage hat bislang noch nichts bewirkt. Die Erfolgsaussichten dürften sich durch das BGH-Urteil deutlich erhöht haben.

Mussten Sie eventuell ebenfalls in der Vergangenheit oder aktuell Vorfälligkeitsentschädigung bei einem gekündigten Darlehen zahlen? Dann lassen Sie dies anwaltlich überprüfen. Wir helfen Ihnen dabei.

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