Der Gesetzgeber beabsichtigt – wohl unter dem Einfluss der Bankenlobby – eine rückwirkende Aufhebung des Widerrufsrechts, welche ab Mitte 2016 greifen soll. Dies wäre eine erhebliche Verschlechterung der Verbraucherrechte, denn bislang konnte bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung das Widerrufsrecht theoretisch unendlich lange ausgeübt werden (Widerrufsjoker). Wenn der Gesetzentwurf tatsächlich wie geplant im März 2016 umgesetzt wird, verkürzt sich das Widerrufsrecht auf maximal 1 Jahr und 14 Tage. Dies gilt, egal, ob eine nur fehlerhafte oder gar keine Widerrufsbelehrung erfolgt. Damit fällt das Widerrufsrecht für Darlehensverträge, die zu diesem Zeitpunkt älter sind, nachträglich weg.

Schnell handeln!

Die praktische Konsequenz für Darlehensnehmer besteht deshalb darin, schnellstmöglich den Widerruf der Verträge zu erklären, soweit dies rechtlich möglich ist. Insoweit gibt es Erhebungen von Verbraucherzentralen, wonach bis zu 90 % aller Widerrufsbelehrungen von Darlehensverträgen der Jahre 2002 bis 2010 fehlerhaft sind. Ich kann aus meiner eigenen anwaltlichen Tätigkeit bestätigen, dass viele Kreditverträge aus dieser Zeit fehlerhafte Widerrufsbelehrungen aufweisen. Viele Banken halten ihre Kunden hin, möglicherweise in dem Glauben, dass die rettende Gesetzesänderung früher eintritt. Kunden sollten sich jedoch zum Handeln entschließen. Es ist nämlich zu berücksichtigen, dass bei dem Bekanntwerden der Gesetzesänderung ein starker Ansturm auf Anwaltskanzleien und Gerichte erfolgen wird. Die Bearbeitungszeiten werden sich entsprechend verlängern.

Die Erfahrung zeigt ferner, dass die meisten Kreditinstitute zunächst einmal „mauern“. Der Kunde kommt mit seinem Widerruf ohne anwaltliche Hilfe zumeist nicht weiter. Deshalb ist die Anwaltskanzlei den Mandanten entsprechend behilflich bei der zunächst einmal außergerichtlichen Durchsetzung des Widerrufsrechts.

Rechtsschutzversicherung

Wichtig und hilfreich ist natürlich auch eine Rechtsschutzversicherung. In der Praxis habe ich es häufig erlebt, dass durchaus Kostendeckungsschutz erteilt wird. Auch dabei bin ich behilflich. Denn da es hier um hohe Streitwerte geht, ist auch da mit einigem Schriftverkehr zu rechnen.

Wichtig ist auch zu bedenken, dass der Rechtsschutzfall (Schadensfall) erst nach Ablehnung des Widerrufs eintritt. Entscheidend ist also, dass zu diesem Zeitpunkt eine Rechtsschutzversicherung besteht.

Die Kanzlei Dr. Graf vertritt bereits viele Mandanten im Zusammenhang mit dem Kreditwiderruf.

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