Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Dr. jur. Thorsten Graf ist jetzt auch Fachanwalt für IT-Recht. Die Rechtsanwaltskammer Hamm hat ihm die Befugnis zur Führung dieses Fachanwaltstitels Anfang Februar 2015 verliehen.
Damit geht eine längere Wartezeit zuende, als ursprünglich gedacht. Der Fachanwalt für IT-Recht besitzt besondere theoretische und praktische Kenntnisse auf folgenden Rechtsgebieten:
§ 14k FAO – Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Informationstechnologierecht
Für das Fachgebiet Informationstechnologierecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
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Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,
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Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
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Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
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Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,
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Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
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Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
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Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,
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Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,
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Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.