Onlinehändler müssen über Einzelheiten der Lieferung informieren. Dazu zählt auch die Lieferfrist. Schon vor vielen Jahren sind dazu die ersten Gerichtsurteile ergangen. Bekannt geworden ist insbesondere die „In der Regel“ – Entscheidung des OLG Bremen aus dem Jahr 2009. Die dortige Klausel hieß: „Die Lieferfrist beträgt in der Regel 1 – 2 Werktage bei DHL-Versand“. Diese Klausel wurde von den Richtern als unzulässig eingestuft, da sie nicht klar und verständlich über die Lieferfrist informiere. Dies gilt auch für die Angabe „Voraussichtliche Versanddauer: 1 – 3 Werktage“ (OLG Bremen, 5.10.2012 – 2 U 49/12). Das Gericht begründet dies damit, dass der Zusatz „Voraussichtlich“ die Dauer des Versandes derart relativiere, dass der Kunde nicht selbst vorhersehen könne, unter welchen tatsächlichen Voraussetzungen die Fälligkeit eintritt und er den Verkäufer in Verzug setzen könne. Problematisch ist also die Verwendung des Wortes „Voraussichtlich“.

Als zulässig angesehen wurde hingegen die Angabe „Lieferfrist ca. 3 Tage“, vgl. OLG Bremen, 18.05.2009 – 2 U 42/09.

OLG Hamm zu Lieferfristen:

Das OLG Hamm hat hingegen folgende Klausel für unzulässig angesehen: „Angegebene Lieferfristen stellen nur einen Richtwert dar und gelten daher als nur annähernd vereinbart (ca.-Fristen). Dies hat das Gericht damit begründet, dass der Kunde nicht in die versetzt werde, das Fristende selbst zu erkennen oder zu errechnen. Mit der Klausel würden keine verbindlichen Lieferzeiten besprochen, vgl. OLG, 18.09.2012 – I – 4 U 105/12.

 

Lieferfrist bei amazon.de – Marketplace

Die o.g. Entscheidung des OLG Bremen vom 05.10.2012 bezog sich auf amazon.de Marketplace. Bei eBay spielt diese Problematik eigentlich keine Rolle mehr, da eBay inzwischen den Zusatz „Voraussichtliche“ Lieferung bei dem Reiter „Versand- und Zahlungsmethoden“ gestrichen hat.

Praktischer Hinweis:

Bei eBay,.Amazon, Marketplace und Onlineshops kommt es bei der Verwendung von Lieferfristen auf jedes Wort an.

Die Kanzlei Dr. Graf berät Online-Shop-Betreiber in allen Rechtsfragen, wie z.B. AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum, Datenschutzerklärung.

Falls Sie hierzu Fragen haben sollten, steht Ihnen die Anwaltskanzlei Dr. Graf gerne zur Verfügung.

Rufen Sie uns an: 05221/ 187 99 40 oder schreiben Sie eine E-Mail: info@ra-dr-graf.de