Der Anwaltskanzlei Dr. Graf liegt ein Vorgang im Zusammenhang mit extrem kostenträchtigen Domainregistrierungen vor:

Auf eine besondere Geschäftsidee ist die Firma DIRS gekommen. Sie ruft ohne vorherige Zustimmung bei Firmen an und weist darauf hin, dass unbedingt kurzfristig bestimmte Domains (in einem Fall bzgl. des Firmennamens – .eu, .com, .net, .info und .org) gesichert werden müssten. Die Firma erhält dann eine Rechnung über eine „einmalige Freischaltungsgebühr pro Domain“ von 169,90 zzgl. Domainpreis von 24,90 EUR/Jahr, also sage und schreibe 194,80 EUR netto, also 231,81 EUR brutto. Wer sich mit der Materie auskennt, weiß, dass die Preise für eine derartige Dienstleistung bei  ca. einem Zehntel oder noch weniger liegen.

Bezeichnenderweise ist dann gleich ein Formschreiben beigefügt, dass eine Kündigung oder einen Widerruf des Vertrages für unzulässig erklärt und derartige Kundenreaktionen gleich an den Rechtsanwalt weitergeleitet werden.

Lassen Sie sich beraten, bevor sie voreilig den geforderten Betrag bezahlen.