Mit Entscheidungen vom 10.02.2011 verhängte das Bundeskartellamt gegen drei Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen wegen wettbewerbswidriger Absprachen Geldstrafen iHv insgesamt 20,5 Millionen Euro.

Zum Sachverhalt:

Über Jahre hinweg soll sich ein Zusammenschluss aus vier Unternehmen untereinander  bestimmte Verkaufsanteile („Soll-Quoten“) zugesichert haben. Zur Überprüfung der Einhaltung ihrer „Soll-Quoten“ übersandten die Unternehmen ihre Auftragseingänge an einen in der Schweiz ansässigen Wirtschaftsprüfer. Hieraus erstellte dieser Listen, die als Vorlage zur Überprüfung der Absprachen im Rahmen regelmäßiger Kartelltreffen am Züricher Flughafen dienten. Auch sprachen die Unternehmen etwaige Preiserhöhungen ab.

Bei den nun mit Bußgeldern belegten Unternehmen handelt es sich um die Albert Ziegler GmbH & Co. KG mit Sitz in Giengen an der Brenz, die Schlingmann GmbH & Co. KG aus Dissen und die Rosenbauer-Gruppe mit Standorten in Luckenwalde und Leonding/Österreich. Gegen einen vierten Hersteller läuft das Verfahren aktuell weiter. Auch gegen den Wirtschaftsprüfer wurde wegen dessen Mitwirkung am Kartell ein Bußgeld verhängt.

Zusätzlich zu den regelmäßigen Treffen am Züricher Flughafen gab es auch regelmäßige Treffen der Vertriebsleiter dieser Unternehmen, in deren Rahmen die kommunalen Ausschreibungen von Feuerwehrfahrzeugen untereinander aufgeteilt wurden. Zur Prüfung einer möglichen strafrechtlichen Relevanz wurden die Akten an die Staatsanwaltschaft übergeben.

Kommentar:

Wie häufig in solchen Verfahren wurde auch hier eine Verständigung zur einvernehmlichen Verfahrensbeendigung getroffen. Obwohl die Bußgelder noch nicht rechtkräftig sind und gegen die Entscheidungen des Bundeskartellamts Einspruch beim OLG Düsseldorf eingelegt werden kann, ist im Zuge der „Settlement“-Lösung von einem Abschluss des Verfahrens auszugehen. Vgl. hierzu auch meinen Artikel vom 11.01.2010 (blog/2011/01/11/bundeskartellamt-15-millionen-euro-bussgelder-wegen-absprachen-im-chemiegrosshandel/).