In seinem Urteil vom 07. Oktober 2009 – I ZR 109/06 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Anbieter einer Affiliate-Werbepartnerschaft nicht für Rechtsverletzungen haftet, die ohne seine Kenntnis auf den Webseiten seiner Werbepartner erfolgen. Die Vorinstanz (OLG Köln, Urteil vom 24.05.2006, Az. 6 U 200/05) hatte noch anders entschieden.
Sobald eine Pressemitteilung oder die Entscheidungsgründe vorliegen, wird es weitere Informationen geben.

Info durch Prof. Hoeren, Uni Münster