Dass Äußerungen in sozialen Netzwerken, wie z.B. auf Facebook, zu fristlosen Kündigungen führen können, wenn dort beleidigende Äußerungen über den Arbeitgeber veröffentlicht werden, ist bekannt. Dabei handelt es sich um arbeitsrechtliche Fragen. Was ist aber mit dem Strafrecht?

Klar ist, dass z.B. Beleidigungen auf Facebook dem Verantwortlichen natürlich auch in strafrechtlicher Hinsicht angekreidet werden und zu entsprechenden Gerichtsverfahren führen können. Was ist aber mit den nicht öffentlich zugänglichen Daten wie z.B. Informationen, die über die Chat bzw. Messengerfunktion von Facebook ausgetauscht wurden?

 

Rechtsgrundlage für Beschlagnahme des Facebook-Accounts unklar

 

Noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage Messages und Chat-Unterhaltungen von Facebook durch die Staatsanwaltschaft bzw. durch Anordnung des Gerichts beschlagnahmt werden können. Das AG Reutlingen geht in seinem Beschluss vom 30.10.2011, Az. 5 Ds 43 Js 18155/10 JUG davon aus, dass dies nach § 99 ´StPO abläuft. Dabei erfolgt keine vorherige Anhörung des Beschuldigten.

 

Beschlagnahmebeschluss schwer durchsetzbar

 In praktischer Hinsicht stellt sich dann aber oftmals und gerade bei Facebook das Problem, dass die Beschlagnahme faktisch nicht vollzogen werden kann. Die Server befinden sich nicht in Deutschland, sondern im Ausland. Daher muss auf den Weg der Rechtshilfe zurückgegriffen werden, was sehr kosten- und zeitintensiv ist. In dem Fall des AG Reutlingen war es so, dass weder dem Amtsgericht noch dem Angeklagten die Daten zur Verfügung gestellt wurden. Dort wurde der Angeklagte aufgrund anderer Indizien verurteilt.

Praktische Konsequenz:

 Wie in allen Strafverfahren gilt der Grundsatz, dass vor der Polizei keinerlei Aussage getätigt werden sollte. Man sollte sich immer um einen Rechtsanwalt bemühen, der dann Akteneinsicht beantragt, bevor überhaupt eine Einlassung in Betracht kommt.

Falls Sie Fragen zum Internet-Strafrecht haben sollten, steht Ihnen die Anwaltskanzlei Dr. Graf gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an: 05221/ 187 99 40

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