Dieses Jahr haben zum 3. Mal die Oldtimerrechtstage stattgefunden.  Viele Teilnehmer waren mit ihrem Oldtimer angereist. Das Thema des ersten Vortrags von Herrn Johannes Hübner lautete: „Original oder Fälschung? Originalität als Rechts- und Bewertungsproblem von Oldtimern.“ Lebhaft haben wir mit dem Referenten diskutiert, wann ein Oldtimer noch ein Orignal ist. Dies ist natürlich manchmal äußerst problematisch festzustellen. Gerade im obersten Preissegment ist die Versuchung groß, z. B. aus einem zwei „Originale“ zu machen. Es war faszinierend mitzuerleben, über welche Detailkenntisse der Referent bei den ausgefallensten Modellen verfügte.

Am nächsten Tag hatten wir ein volles Programm, mit einer Vielzahl von verschiedenen Beiträgen. Es ging los mit dem Thema: Unfall mit Oldtimern, rechtliche Einführung, aktuelle Rechtsprechung zu den Schwerpunktthemen. Referent: RA Roesner.

Weiter dann mit „Unfall mit Oldtimern aus Sicht des Sachverständigen“. Anhand verschiedener Beispiele aus bereits erstellten Gutachten erläuterte Herr Klaus Kukuk, welche Möglichkeiten und Methoden es gibt, die Wertmindung von Oldtimern zu bestimmen. Außerdem erhielten wir einen Einblick, wie ein Sachverständiger prüfen kann, ob ein Fahrzeug original ist oder nicht. Das geht über Computerthomografie bis zur Gaschromatografie. Bei höchstpreisigen Oldtimern wird fast jeder Aufwand betrieben.

Nächstes Thema: „Preislisten und Sachverständigengutachten im Oldtimerhandel“, Referent: Martin Stromberg, Geschäftsführer Classic Data. Er legte größten Wert auf die Unterscheidung zwischen Zustandsnoten und Originalität: ein seltener Originalzustand kann zu einem deutlich höheren Fahrzeugwert führen als ein häufig anzutreffendes perfekt restauriertes Exemplar. Beispiel: der Mercedes Flügeltürer ohne Restauration (aber technisch gutem Zustand) ist inzwischen mehr Wert als in Zustand 2+ nach Restauration.

Weiter: „Zulassungsrecht für Oldtimer“, Referent: RA Haas. Allgemeine Ausführungen zu den verschiedenen Zulassungsformen. Und: die neue „Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO (Inkrafttreten: 1.11.2011).

Ferner: „Regulierung von Kaskoschäden in der Oldtimerversicherung“. Wir erhielten vom Referenten, dem Abteilungsleiter Kraftfahrtschaden Mannheimer Versicherung, Heinrich Klingler, einen Einblick, wie ein Versicherer in der Praxis reguliert. Aufschlussreich war vor allem die Besonderheit einer Allgefahrenvesicherung, die teilweise sogar Motorschäden abdeckt. Auch Mottenfraß am Cabrioverdeck wurde vom Kaskoschutz erfasst.

Schließlich fand ein Podiumsgespräch zum aktuellen Oldtimerrecht statt. Dabei trafen wir folgende drei Entschließungen:

1. Minderwert ist grundsätzlich auch bei Oldtimern möglich, auch wenn das beschädigte Bauteil vorher restauriert oder repariert worden ist. Sachverständige werden aufgefordert, diese Möglichkeit als Merkposten für ihre Gutachten zu berücksichtigen. Die Berechnung erfolgt nicht nach %-Werten der Reparaturkosten, sondern über einen Vergleich des Werts des Fahrzeugs vor und nach dem Unfall. Der Verlust der Originalität führt automatisch zu einem Wertverlust, andererseits ist auch ein Abzug Neu für Alt zu berücksichtigen.

2. Nutzungsausfallentschädigung: diese gibt es grundsätzlich auch bei Oldtimern, es ist auf die Tabelle Sanden/Küppersbusch zurückzugreifen, dabei sind die besonderen Merkmale von Oldtimern zu berücksichtigen.

3. Originalität ist abweichend von Zustandsnoten zu bewerten. Der Wert eines originalen Oldtimers kann weit außerhalb von Zustandstabellen liegen.

Am Samstag fand dann noch fakultativ ein Fahrsicherheitstraining auf dem Hockenheim statt.

Nächestes Jahr werden die Oldtimerrechtstage an einem anderen Ort stattfinden, nachdem wir jetzt dreimal in Ketsch waren.