Rechtsanwalt Dr. Thorsten Graf berät Kunden in Bezug auf Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung (Beratungshaftung), also in allen Angelegenheiten des Anlage- und Kapitalmarktrechts. Dabei können Gegenstand der Anlage Wertpapiere, Immobilien, Aktien ect. sein. Auch der Anlageberater selbst haftet für fehlerhafte Beratung. Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich bei der Geltendmachung der Ansprüche, als auch in einem etwaig später notwendig werdenden gerichtlichen Verfahren.

Außerdem vertritt er Kunden gegen Kreditinstitute in den verschiedensten Angelegenheiten, z. B. bei Vorfälligkeitsentschädigungen, Kreditwiderrufen.

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