Die Kanzlei Dr. Graf vertritt Kunden der Santander Bank und Targobank bezüglich Rückforderung von Bearbeitungsgebühren. Es ist häufig die Rede von einer Regelung aus Kulanz. Tatsache ist, dass das aktuelle BGH Urteil für den Verbraucher die entscheidende rechtliche Grundlage ist für die Rückforderung der Bearbeitungsgebühren ist. Dies gilt zumindest für diejenigen Kreditverträge, die ab dem Jahre 2011 geschlossen wurden. Für weiter zurückliegende Verträge berufen sich die Banken auf die Einrede der Verjährung. Diese Frage ist allerdings sehr umstritten. Es bestehen bislang durchaus gute Chancen, auch Bearbeitungsgebühren zurückzuerhalten, die weiter zurückliegen als aus dem Jahre 2011. Zu dieser Rechtsfrage ist ein Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof anhängig. Es wird ein Urteil im Oktober diesen Jahres erwartet.
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„Aus Kulanz“ – da könnte ich platzen bei diesem gnädigen Gehabe. Da muss man als ausgenommener Bankkunde noch dankbar sein. Es ist schon verrückt. Immer mehr Arbeitsschritte werden von Softwareprogrammen erledigt und dennoch steigen die Gebühren. Zu den Zeiten der ersten Industrialisierung konnten Preise fläschendeckend gesenkt werden, da Personal durch Maschinen ersetzt wurde. Heute läuft das exakt anders herum. Nebst niedrigeren Personalkosten kann der Gewinn obendrein noch gesteigert werden. Ganz so, wie man es auf den Universitäten lernt… Gewinnmaximierung. Traurig.