Die Uhr läuft: am 31.12.2014 verjähren Erstattungsansprüche bzgl. Kreditbearbeitungsgebühren der Jahre 2004 bis 2011. Gebühren aus dem Jahr 2004 sind aufgrund der taggenauen Verjährung bereits weitestgehend verjährt, außer, es gab Hemmungstatbestände, wie z. B. Verhandlungen mit der Gegenseite (wozu nicht die einseitige Zahlungsaufforderung zu zählen ist), ein Schlichtungsverfahren oder ein Mahnbescheidsverfahren bzw. eine Klage.
In meiner anwaltlichen Praxis erlebe ich es ständig, dass die Banken trotz einer Zahlungsaufforderung des Kunden nicht oder nur teilweise zahlen. Manchmal werden nur Gebühren der Jahre 2011 und jünger erstattet. Manchmal fehlen die Zinsen. Gerade die Zinsen (immerhin 5 % Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz) können sich bei einem fast 10 Jahre alten Kredit sehr summieren.
Wenn dann Klage eingereicht wird, erfolgen Zahlung und Anerkenntnis durch die Bank.
Kunden sollten sich nicht mehr hinhalten lassen. Jetzt gilt es zu handeln.