Seit geraumer Zeit gibt es verschiedenste Bewertungsplattformen, so auch für Ärzte, z. B. sanego.de. Diese dienen einem wichtigen Informationsinteresse der Verbraucher und sind grundsätzlich zulässig. Das haben oberste Gerichte im Zusammenhang mit Lehrer-Bewertungsportalen bestätigt (spickmich.de). Unzutreffene, das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletztende (verleumderische) Äußerungen müssen nach einem von der Rechtsprechung entwickelten Verfahren behandelt und letztlich gelöscht werden. Oftmals erfolgen die Bewertungen anonym. Kann man als Betroffener Arzt Auskunft von der Plattform über die Identität des Nutzers verlangen (Name, Anschrift)? Das LG München I (Urteil vom 3.7.2013 – Az. 25 O 23782/12) hat dem eine Absage erteilt und dies damit begründet, dass die anonyme Erfassung der Nutzerdaten vom TMG vorgesehen sei und andere gesetzliche Grundlagen für den Auskunftsanspruch nicht greifen würden.

Zum Glück ist man als betroffener Arzt oder Ärztin nicht auf diesen Anspruch angewiesen. Zum einen besteht ja der Löschungsanspruch gegenüber dem Plattformbetreiber. Zum anderen kann man wg. Verstoßes gegen Strafvorschriften aus dem Bereich der Verleumdung Strafanzeige erstatten, um dann später über eine Akteneinsicht Auskunft über die Identität zu erhalten.

Falls Sie sich über eine unzutreffene Bewertung ärgern sollten, die gelöscht werden soll, rufen Sie uns an: 05221 1 87 99 40 oder schreiben Sie eine Email: info@ra-dr-graf.de