Auf der 8 2 . Konferenz der J u s t i zm i n is t e ri n n en und J us t i z m i n i s t e r am 18. un d 19. M a i 2011 in H a l le (Sa a l e ) wurde beschlossen, das AGB-Recht für Unternehmer zu überprüfen. Ziel: mehr Rechtssicherheit für Unternehmen.

Kommentar: Aus dem Beschluss ist nicht ersichtlich, inwiefern das AGB-Recht verändert werden soll. Und warum ausgerechnet nur Verträge zwischen Unternehmen (B2B) betroffen sein sollen. Nicht weniger Rechtsunsicherheit herrscht auch im Verhältnis Unternehmer-Verbraucher (B2C). Und welche Punkte letztlich geregelt oder verbessert werden sollen, bleibt abzuwarten. Tatsache ist, dass das AGB-Recht zwischen Unternehmern – anders als zu Verbrauchern – nicht im einzelnen kodifiziert ist, sondern sich immer noch fast ausschließlich auf Rechtsprechung der Gerichte gründet. Insoweit ist es teilweise nachvollziehbar, hier anzusetzen.

Wir werden berichten, sobald Konkretes bekannt wird.