Viele Reinigungsunternehmen nutzen für Ihre Dienstleistungen den Slogan „Wir freu´n uns über jeden Dreck“. Pfiffig, lustig und interessant.

Aber ist dieser Slogan markenrechtlich geschützt?

Ja! Sogar für die dafür sich anbietenden Dienstleistungen eines Reinigungsunternehmens.

Kann man dann auch wegen dieser Marke andere Unternehmen abmahnen?

Ja! Denn die Marke ist zunächst einmal wirksam eingetragen worden. Gerichte in einem Verletzungsverfahren können nicht argumentieren, dass die Marke wg. Freihaltebedürfnis oder mangelnder Unterscheidungskraft nicht hätte eingetragen werden dürfen.

Lassen Sie sich dennoch bzgl. Verteidigungsstrategien beraten, falls Sie abgemahnt wurden.

Ansprechpartner ist Dr. Graf. Telefon: 05221 1879940. Email: graf@ra-dr-graf.de