Viele Reinigungsunternehmen nutzen für Ihre Dienstleistungen den Slogan „Wir freu´n uns über jeden Dreck“. Pfiffig, lustig und interessant.
Aber ist dieser Slogan markenrechtlich geschützt?
Ja! Sogar für die dafür sich anbietenden Dienstleistungen eines Reinigungsunternehmens.
Kann man dann auch wegen dieser Marke andere Unternehmen abmahnen?
Ja! Denn die Marke ist zunächst einmal wirksam eingetragen worden. Gerichte in einem Verletzungsverfahren können nicht argumentieren, dass die Marke wg. Freihaltebedürfnis oder mangelnder Unterscheidungskraft nicht hätte eingetragen werden dürfen.
Lassen Sie sich dennoch bzgl. Verteidigungsstrategien beraten, falls Sie abgemahnt wurden.
Ansprechpartner ist Dr. Graf. Telefon: 05221 1879940. Email: graf@ra-dr-graf.de
Sehr geehrter Herr Kollege Graf!
Mit solchen Fake Meldungen fängt man Mandanten. Oder auch nicht. Die Marke DE 20574641 wurde am 01.11.2007 wegen Schutzunfähigkeit zurückgewiesen.
Beste Grüße
Christoph Kayser
Sehr geehrter Herr Kollege Kayser,
wie kommen Sie auf Fake-Meldungen? Eine Kurzrecherche zeigt, dass es mehrere Marken gibt, die mit dieser Bezeichnung wirksam eingetragen sind. Die von Ihnen genannte Marke ist allerdings nicht zu sehen.
Vertreten Sie auch Betroffene?
Mit freundlichen kollegialen Grüßen