Der Kanzlei liegt ein wettbewerbsrechtliches Verfahren im Zusammenhang mit dem Angebot von Melatonin auf dem deutschen Markt vor. Abmahnerin ist die Firma Desitin Arzneimittel GmbH. Melatonin, das in den USA frei verkäuflich ist, wird auch in Deutschland immer bekannter. Ist es ein Arzneimittel oder ein Nahrungsergänzungsmittel? Eine entscheidende Frage, denn davon hängt die Verkehrsfähigkeit eines entsprechenden Melatonin-Produkts ab. Es gibt Anbieter, die das Melatonin als Nahrungsergänzungsmittel bewerben.

Die Abmahnung ist mit einem Streitwert von 400.000 EUR bewertet worden.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Dr. Thorsten Graf, Telefon: 05221 1 87 99 40. Email: graf@-dr-graf.de