Derzeit mahnt die Firma TV-Versandshop International Trading GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Sebastian Link, Ebayanbieter wg. Verstoßes gegen die Impressumpflicht gem. § 5 TMG sowie im Zusammenhang mit der fernabsatzrechtlichen  Widerrufsbelehrung ab. Lassen Sie sich bzgl. der Reaktionsmöglichkeiten beraten, bevor Sie die vorformulierte Vertragsstrafenerklärung unterschreiben. Evtl. kann diese modifiziert bzw. eingeschränkt werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass insbesondere die dann zukünftig zu verwendende Widerrufsbelehrung den Besonderheiten bei Ebay gerecht wird. Natürlich sollte auch das Impressum korrekt und vollständig sein. Andernfalls wird bei Verstößen die Vertragsstrafe fällig.