Der Kanzlei Dr. Graf liegt eine Abmahnung eines Herrn Christian Weiß, Inhaber des Sport- und Freizeitmodenfachgeschäfts Weiß aus Sulzbach-Rosenberg vor. Abgemahnt wird ein Ebay-Anbieter wegen angeblicher Verschleierung der Unternehmereigentschaft, also aus Wettbewerbsrecht. Ein Hinweis auf angebliche Steuerhinterziehung wird auch gleich mit erteilt. Es werden Abmahnkoten i. H. v. 555,60 EUR geltend gemacht. Außerdem wird eine Vertragsstrafe i. H. v. 5.001,00 EUR verlangt.

Die Anwaltskanzlei Dr. Graf berät Betroffene dieser Abmahnungen. Bevor die sehr weit gefasste Unterlassungserklärung abgegeben wird, sollte in jedem Falle anwaltlicher Rat eingeholt werden. Vertragsstrafeversprechen gelten grundsätzlich 30 Jahre. So könnte es passieren, dass eine Person sich 30 Jahre lang als Unternehmer behandeln lassen muss, was ganz erhebliche Konsequenzen für die Angebotsgestaltung bei Ebay hat, Stichworte: Widerrufsbelehrung, Hinweispflichten, Impressum.

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