Die Kanzlei SKW Schwarz mahnt derzeit für die Worldwide Association of private Internet-Investigation-Companies wg. Urheberrechtsverletzung / Filesharing ab. Es geht dabei um ein Computerspiel „ArcaniA – Gothic 4. Der Kanzlei Dr. Graf liegt eine entsprechende Abmahnung vor. Es geht dabei um das öffentliche Zugänglichmachen dieser Software über eine Filesharing-Börse.

Es wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert und – nach längeren, textbausteinarten Ausführungen zu drohenden hohen Kosten ein Vergleichsbetrag von 320,00 EUR zur Abgeltung aller Anwaltskosten und Schadensersatzansprüche angeboten. Welche Firma die IP-Adresse ermittelt hat, wird nicht angegeben.

Aus verschiedenen Gründen ist davon abzuraten, die Unterlassungserklärung, die dem Schreiben vorformuliert beiliegt, so abzugeben. So beinhaltet die Unterlassungserklärung z. B. eine Gerichtsstandsvereinbarung. Auf keinen Fall sollte das Schreiben jedoch unbeachtet bleiben. Denn dann – wie in vergleichbaren Fällen von Filesharing-Abmahungen, droht eine einstweilige Verfügung, die natürlich Anwalts-und Gerichtskosten mit sich bringt. Es gibt verschiedene Reaktionsmöglichkeiten, die im Einzelfall geprüft werden müssen.

Die Kanzlei Dr. Graf berät Betroffene von Abmahnungen bundesweit. Eine persönliche Beratung in der Kanzlei ist i. d. R. für derartige Fälle nicht nötig, wird aber natürlich auch angeboten. Wir bieten alternativ die Kommunikation per Email, Fax oder Brief an.