Der Anwaltskanzlei Dr. Thorsten Graf liegt eine Abmahnung der Frau Olga Levkovski aus Neuss, vertreten durch die Kanzlei Tuna, vor.

Es handelt sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eines eBay-Händlers. Moniert wird eine fehlende Datenschutzerklärung. Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sieht allerdings nicht vor, welche Handlung tatsächlich unterlassen werden soll. Schon aus diesem Grunde sollte diese nicht unterschrieben werden.

Ferner ist in der Rechtsprechung und Literatur derzeit noch absolut streitig, ob die Nichtverwendung einer Datenschutzerklärung überhaupt einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Verneint wird dies von Helmut Köhler; WAP 2018, 1015, 1017, der in Artikel 13 DSGVO keine Markenverhaltensregelung im Sinne des § 3 a UWG. Ebenfalls verneint wurde ein Wettbewerbsverstoß durch Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 05.11.2018, Aktenzeichen 5 O 214/18 und des Landgerichts Bochum vom 07.08.2018, Aktenzeichen I-12 O 85/18 sowie jüngst durch Urteil vom LG Magdeburg vom 18.01.2019, 36 O 48/18.

Falls es zu einer Abmahnung kommt, sollte eingehend geprüft werden, ob diese berechtigt ist. Die Kanzlei Dr. Graf vertritt Betroffene derartiger Abmahnungen. Sie ist langjährig tätig im Bereich des Online- und Wettbewerbsrechts. Rechtsanwalt Dr. Graf ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für IT-Recht. Außerdem berät er Online-Händler in Sachen des Datenschutzrechts, insbesondere bei der Erstellung von DSGVO-konformen Datenschutzerklärungen.

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