Der Kanzlei Dr. Graf liegt eine Abmahnung der Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH vor. Inhaltlich geht es um die angeblich nicht ordnungsgemäße WEEE-Registrierung eines Anbieters von LED Beleuchtungskörpern. Dann wird noch moniert, dass die Produkte nicht ordnungsgemäß mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne und der Angabe versehen seien, dass das Produkt nach dem Inkrafttreten des ElektroG erstmals in Verkehr gebracht wurde. Es geht also um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Betroffenen ist dringend anzuraten, sich vor Abgabe einer Unterlassungserklärung anwaltlich beraten zu lassen. Dabei ist zu prüfen, ob die Abmahnung zu Recht erfolgte. Die Kanzlei Dr. Graf bietet Ihnen die Möglichkeit einer Erstberatung, aber auch die komplette Vertretung mit Abgabe einer Stellungnahme sowie Hinterlegung einer Schutzschrift bei Gericht sowie anschließende Vertretung.