Ebayanbieter sehen sich derzeit Abmahnungen einer Frau Schipilow, handelnd unter der Bezeichnung gopax.24, vertreten durch die Rechtsanwälte Sandhage aus Berlin, ausgesetzt. Abgemahnt werden Klauseln in AGB und zur Widerrufsbelehrung (z. B. Wertersatzklausel, Widerrufsfrist). Eine böse Falle stellt z. B. die Klausel „Angebote sind freibleibend und unverbindlich“, soweit es sich um einen Sofortkauf handelt. Denn nach den Ebay-Bedingungen sind derartige Angebote für den Ebay-Verkäufer bindend.

Richtig ärgerlich wird es für Ebayverkäufer, wenn sie wg. denselben Klauseln von verschiedenen Wettbewerbern kurz hintereinander Abmahnungen erhalten. Dann muss geprüft werden, ob ein Fall der Drittunterwerfung vorliegt. Wenn man nämlich bei Erhalt der 2. Abmahnung bereits gegenüber dem ersten Abmahner eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, ist die 2. Abmahnung nicht mehr erforderlich.