Derzeit mahnt die Firma Biossenz, Inhaber: Malte Minnemann, Betreiber von Onlineshops im Zusammenhang mit der fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung ab, vertreten durch die Kanzlei Dr. Schenk aus Bremen. Daher der Hinweis insbesondere an Betreiber von Onlineshops für Nahrungsergänzungsmittel und solche aus dem Fitness- und Wellnessbereich: Prüfen Sie, ob Ihre Widerrufsbelehrung und Bestellablauf auf dem aktuellen Stand sind. Wie in anderen Fällen auch empfiehlt sich die Überprüfung der vorformulierten Unterlassungserklärung.