Der Kanzlei Dr. Graf liegt eine Abmahnung der Firma Sae-Dealer Ltd. vor. Vertreten wird diese Firma durch Rechtsanwalt Levent Göktekin aus Berlin. Es werden wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche sowie die Erstattung von Abmahnungskosten geltend gemacht. In dem besagten Fall geht es um den Verkauf von Rasierklingen über Ebay. Der Abgemahnte hatte keine Widerrufsbelehrung verwendet und kein Impressum angegeben. Wenn er als Privatverkäufer einzustufen ist, muss er das auch nicht. Das ist eine der entscheidenden Fragen in derartigen Fällen.

Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung nach sog. neuen Hamburger Brauch, also mit vom Gläubiger der Höhe nach festzusetzender variabler Vertragsstrafe. Diese würde bei Unterzeichnung aufgrund ihrer speziellen Formulierung dazu führen, dass mindestens 5.000 € Vertragsstrafe zu zahlen wären. Betroffenen ist daher dringend anzuraten, sich anwaltlich beraten zu lassen, denn nicht in jedem Fall ist einer derartig hohe Vertragsstrafe gerechtfertigt.

Ferner werden Abmahnungskosten i. H. v. 745,40 € geltend gemacht.

Inzwischen werden diese Abmahnungskosten gerichtlich geltend gemacht.