Herr Ralf Schneider aus Köln lässt über die Anwaltskanzlei Scharfenberg und Hämmerling Abmahnungen verschicken, in denen es um Vorwürfe aus dem Bereich von Urheberrechtsverletzungen in Bezug auf Produktfotos geht.

In der Kanzlei Dr. Graf vorliegendenen Fällen geht es dabei um die Verwendung und Veröffentlichung von Produktfotos von Schnapsgläsern auf der Internetplattform eBay Kleinanzeigen. Insoweit wird von Rechtsanwältin Scharfenberg vorgetragen, Herr Schneider wäre Fotograf. Für jedes einzelne Foto könne er eine einfache Onlinelizenz von 465,00 € sowie einen Zuschlag für einen Onlineshop in Höhe von 50 % verlangen, mithin insgesamt 697,50 €. Dann wird noch ein 100 %iger Zuschlag für die Nichtbenennung als Urheber verlangt, so dass für ein Foto bei eBay Kleinanzeigen ein Anspruch in Höhe von 1.395,00 € pro Bild verlangt wird.

Außerdem werden natürlich urheberrechtliche Unterlassungsansprüche geltend gemacht. Der Abmahnung ist jedoch keine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Die gesetzte Frist von 7 Tagen zur Abgabe der Unterlassungserklärung war bei Eingang der einen Abmahnung bei der Mandantin bereits zu einem großen Teil abgelaufen, so dass eine Überlegens- und Beratungszeit von maximal drei Tagen bestand. Eine Fristverlängerung zur Abgabe der Unterlassungserklärung wurde verweigert.

Betroffene derartiger Abmahnungen sollten sich dringend anwaltlich beraten lassen. Die Höhe der geltend gemachten Lizenzgebühr erscheint zweifelhaft. Wenn man bedenkt, dass der Wert des fraglichen Produkts, das einmalig verkauft wurde, bei vielleicht maximal 5,00 bis 10,00 € liegt, erscheint eine Lizenzgebühr in Höhe von knapp 700,00 € unverhältnismäßig.

In Bezug auf die Abmahnungskosten wird pro Bild von einem Unterlassungsgegenstandswert von 7.000,00 € ausgegangen. Auch dazu gibt es abweichende Rechtsprechung.

Die Kanzlei Dr. Graf ist auf Abmahnungen aus dem Bereich des Urheber- und Onlinerechts spezialisiert. Rechtsanwalt Dr. Graf ist sowohl Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz als auch für Informationstechnologierecht.

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