Der Anwaltskanzlei Dr. Thorsten Graf liegt eine Abmahnung der Firma Porzellanland Schmitt GmbH vor.

Gegenstand der Abmahnung ist die Nutzung von vier Produktfotografien aus dem eigenen Online-Shop der Firma Porzellanland Schmitt GmbH. Geltend gemacht wird ein Anspruch auf Unterlassung sowie Schadensersatz. Als Schadensersatzbetrag wird ein Betrag von 120,00 € pro Bild zugrunde gelegt, Abmahnungskosten gemäß § 97 a Abs. 2 UrhG in Höhe von 100,00 €, mithin insgesamt 580,00 €. Abgemahnt wurde ein Verbraucher, daher die Begrenzung der Abmahnungskosten.

Anmerkung:

Die Bemessung des Schadensersatzes bei einer Bildnutzung wird von den Gerichten unterschiedlich eingestuft. Dabei wird zumeist eine sogenannte fiktive Lizenzgebühr ermittelt. Teilweise wird nur ein Betrag von 20,00 € pro Bild zugrunde gelegt, so z. B. gemäß Beschluss des LG Düsseldorf vom 22.08.2014, Aktenzeichen 23 T 62/14, LG Düsseldorf, Urteil vom 30.05.2012, Aktenzeichen 23 S 254/11, sowie vom 14.11.2012, Aktenzeichen 23 S 66/12. Da im Urheberrecht von Privatpersonen am Wohnort des Abgemahnten geklagt werden muss, sollte man sich mit der speziellen Rechtsprechung des zuständigen Gerichts gut auskennen, um beurteilen zu können, ob die Forderungshöhe angemessen ist oder gar nicht durchgesetzt werden könnte.

Vor Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Schadensersatzes sollte der Sachverhalt daher durch einen erfahrenen Fachanwalt geprüft werden.

Die Kanzlei Dr. Graf vertritt Betroffene in derartigen Fällen. Aufgrund langjähriger Erfahrung und als Fachanwalt für IT-Recht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz besitzt Rechtsanwalt Dr. Graf die notwendige fachliche Kenntnis sowie Erfahrung.

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