Der Kanzlei Dr. Graf liegt eine Abmahnung der Firma Koch Media GmbH aus Höfen, Österreich wegen des Computerspiels „Sacred 3“ durch die Anwaltskanlei .rka Rechtsanwälte aus Hamburg vor.

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Außerdem werden Kosten i. H. v. 324,24 € geltend gemacht. Hier zeigt sich, dass die Deckelung des Streitwerts auf 1.000,00 € für den Unterlassungsanspruch nicht dazu führt, dass die Kosten bei insgesamt 124,00 € verbleiben. Denn es kommen hinzu die Kosten für das Auskunftsverfahren und Providerkosten, Anwaltskosten für Schadensfeststellungs- und Auskunftsanspruch.

Ferner wird eine konkrete Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlung verlangt (Übertragungsraten und Bandbreite des Internetanschlusses ect.). Statt eines konkret berechneten Schadensersatzanspruchs wird ein Vergleichsvorschlag zur Abgeltung aller Ansprüche i. H. v. 900,00 € unterbreitet.

Abgemahnten ist anzuraten, sich vor Abgabe der Unterlassungserklärung anwaltlich beraten zu lassen.

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