Die Corbis GmbH lässt über die Anwaltskanzlei Waldorf und Frommer wegen Verwendung eines Bildes abmahnen. Es werden sowohl Unterlassungs- als auch Auskunfts- sowie Schadensersatzansprüche geltend gemacht. In der Abmahnung selbst wird zunächst die Auskunft über die Dauer und das Ausmaß der Bildnutzung verlangt. Das vorgefertigte Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages sieht eine Vertragsstrafe nach dem sogenannten neuen Hamburger Brauch vor. Außerdem ist ein Auskunftsformular zur Nutzung des Fotos beigefügt.

Betroffene sollten sich vor Abgabe einer Unterlassungserklärung anwaltlich beraten lassen.

Zu prüfen wäre auch, ob gegebenenfalls Regressansprüche gegenüber der eventuell mit der Erstellung des Internetauftritts beauftragten Internetagentur bestehen.

Rechtsanwalt Dr. Graf ist Spezialist im Bereich des Urheberrechts. Er ist sowohl Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz als auch für Informationstechnologierecht.

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