Der Kanzlei Dr. Graf liegt eine Abmahnung des BVB, genauer: der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA vor.
Es werden Ansprüche auf Unterlassung sowie Schadensersatz wg. angeblich unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets geltend gemacht, gestützt auf die „Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen“ (ATGB), also AGB. Und auf Markenrecht.
Lassen Sie sich vor Abgabe einer evtl. Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung anwaltlich beraten.
Ansprechpartner: RA Dr. jur. Thorsten Graf: 05221 1 87 99 40
Email: info@ra-dr-graf.de
Ich persönlich finde, dass es auf die Anzahl der verkauften Tickets ankommt.
Werden ein paar davon privat verkauft, weil man die Karten evtl. nicht mehr gebrauchen kann, so dürfte dafür keine Abmahnung fällig sein.
Bei Verkauf einer großen Stückzahl jedoch, könnte eine Abmahnung aufgrund des Gewinnverlustes gerechtfertig sein.
So ist es. Bei Privatverkäufen finden Marken- und Wettbewerbsrecht keine Anwendung. Bei einem gewerblichen Ausmaß kommen derartige Ansprüche in Betracht. Schon aus diesem Grunde verbieten sich jedoch Formschreiben/Textbausteine, die noch nicht einmal auf den Einzelfall angepasst wurden.