Der Kanzlei Dr. Graf liegen Abmahnungen der Firma Astragon Entertainment GmbH, vertreten durch die Kanzlei Nimrod, vor. Es geht um den Titel „The Hunter: Call of the Wild“. Der Vorwurf lautet auf urheberrechtswidriges Hochladen und damit öffentliches Anbieten gemäß § 16 und § 19a UrhG.

Zum einen wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Zum anderen Schadensersatz von bis zu 5.000 € sowie Anwaltskosten gem. 97a Abs. 3 S. 1 UrhG. Dabei wird angegeben, dass der Gegenstandswert zur Berechnung der Gebühren regelmäßig 30.000€ betrage mit Verweis auf Urteile aus dem Jahre 2014. Nicht erwähnt wird, dass es seit dem 9.10.2013 eine neue Fassung dieses Paragrafen gibt. Wenn also die Urteile aus den Jahren 2014 Altfälle vor diesem Datum betreffen, galt dafür der alte § 97a UrhG. Die entscheidenden Sätze des § 97a UrhG lauten wie folgt:

Für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen beschränkt sich der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen hinsichtlich der gesetzlichen Gebühren auf Gebühren nach einem Gegenstandswert für den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch von 1 000 Euro, wenn der Abgemahnte

1.
eine natürliche Person ist, die nach diesem Gesetz geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet, und
2.
nicht bereits wegen eines Anspruchs des Abmahnenden durch Vertrag, auf Grund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung oder einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung verpflichtet ist.

3Der in Satz 2 genannte Wert ist auch maßgeblich, wenn ein Unterlassungs- und ein Beseitigungsanspruch nebeneinander geltend gemacht werden. 4Satz 2 gilt nicht, wenn der genannte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig ist.

In der Berechnung des Gegenstandswerts wird dann dieser Wert von 1000€ richtigerweise zugrundegelegt. Man fragt sich, wozu dann zuvor 30.000€ erwähnt wurden.

Der Schadensersatzanspruch für das Hochladen wird mit 5000€ beziffert. Anstelle eines Gesamtzahlungsbetrages von 5.672,50€ wird dann ein Vergleichsbetrag von 850€ angeboten.

Betroffene sollten sich vor Abgabe einer Unterlassungserklärung oder sonstigen Schritten unbedingt anwaltlich beraten lassen. Rufen Sie an oder senden uns die Abmahnung zu:

Telefon: 05221 1879940

Email: info@ra-dr-graf.de