Heute beginnen in Stuttgart die Oldtimerrechtstage. Es werden einige interessante Themen bearbeitet. Gespannt bin ich vor allem auf den Vortrag eines BGH-Richters zum Schadensrecht. Das auch deshalb, weil einer der von uns in der Berufungsinstanz betreuten Fälle zur Berechnung des Schadensersatzes bei einem Haftpflichtfall derzeit mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH anhängig ist.

Ich werde nach meiner Rückkehr ausführlich berichten und freue mich auf das Seminar.